Steuerstrafbarkeit vermeiden & beseitigen.
Deutschlandweit. Schweizweit.
Gegen Sie ermitteln die Steuerbehörden und Staatsanwaltschaft wegen Steuerdelikten oder Geldwäscherei, Schwarzarbeit, Subventionsbetrug? Haben Sie eine Prüfungsanfrage Steuerfahndung erhalten? Oder hat das Steueramt Sie angeschrieben wegen einem Nachsteuer- und Bussenverfahren? Wir vertreten Sie im Ermittlungsverfahren sowie im Besteuerungsverfahren und übernehmen die Strafverteidigung vor den Strafgerichten in Deutschland und der Schweiz bei Delikten mit Bezug zu Steuern, Bilanzen und wirtschaftlichem Hintergrund.
Steuerstrafrecht
Die Kombination aus steuerrechtlicher und strafrechtlicher Expertise ist besonders dann gefragt, wenn der Steuerpflichtige mit dem Steuerstrafrecht, z. B. bei Maßnahmen der Steuerfahndung, insbesondere Durchsuchungen und Beschlagnahmungen, konfrontiert ist. In solchen Fällen stehen wir unseren Mandanten als Berater und Verteidiger zur Seite. Wir vertreten und begleiten unsere Mandanten im weiteren Ermittlungsverfahren bis zur Einigung oder, sollte eine solche nicht in Betracht kommen, im Rahmen der Strafverteidigung in der gerichtlichen Hauptverhandlung.
Sie haben Nachricht über eine Strafuntersuchung, einen Strafbefehl, eine Anklageschrift?
Das Vorgehen ist zunächst einmal gleich: Als Anwalt schaut man sich das Schreiben oder die Unterlage an und kann dann zumeist schon erkennen, wer da wegen welcher Strafsache ermittelt. Zudem enthalten die Schreiben von Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung oder Steueramt zwingend benötigte Angaben wie den namen der Behörde, das Geschäftszeichen etc. Daher ist das Vorgehen zunächst gleich: Bis zu einer Einsicht in die Akten gehen keine Informationen raus. Der Beschuldigte schweigt, freiwillig bekommen Behörden keine Unterlagen oder Informationen.
Straflosigkeit erlangen durch Selbstanzeige & Nachdeklaration
Die Selbstanzeige hat das grundsätzliche Ziel, eine Bestrafung wegen Steuerhinterziehung bzw. Steuerbetrug zu vermeiden. Die Selbstanzeige ist eine einmalige Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen trotz eines begangenen Steuerdelikts nicht bestraft zu werden. Wir helfen Ihnen bei der rechtssicheren Nachdeklaration.
Das Finanzamt oder Steueramt hat Sie wegen Informationen aus dem Informationsaustausch angeschreiben und bittet um Auskunft?
Seit 2018 läuft der automatische Steuer-Informationsaustausch zu Finanzkonten (AIA) zwischen vielen Staaten, vor allem auch der Europäischen Union und der Schweiz, Monaco, Andorra und San Marino. Längst haben die Finanzämter und Steuerämter die ersten Informationen auf dem Tisch und mit der Auswertung begonnen. Dabei schreiben Sie die Steuerpflichtigen vielfach an und bitten um Auskunft. Die Schreiben sind in der Regel sehr unverfänglich formuliert und betreffen regelmäössig nur ein Jahr. Solche Auskunftsverlangen sollten Sie vor einer vorschnellen Beantwortung daraufhin prüfen, ob nicht grösserer Berichtigungsbedarf oder Nacherklärungsbedarf besteht. Gerade deutschen Steuerpflichtigen ist das anzuraten, übersehen doch viele Steuerpflichtige die zahlreichen Fussangeln des des deutschen Steuerrechts nicht und sind sorglos auskunftsbereit.
Sie brauchen die Hilfe eines Strafverteidigers,
der Steuerrecht kann?
Wir sind deutschlandweit und schweizweit für Sie da. Scheuen Sie sich nicht und kontaktieren uns. Wenn’s schnell gehen soll, dann schreiben Sie uns bitte über das Kontaktformular.
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