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30.09.2017: Der weltweite Informationsaustausch von Steuerdaten startet

Deutschland und 49 weitere Staaten sowie Gebiete starten am 30.09.2017 erstmals mit dem automatischen Austausch von Finanzdaten im Steuerbereich

Damit werden erstmals umfassend Daten über Konten von Ausländern bei ihren Banken mit deren Heimatländern ausgetauscht – beginnend mit Vorgängen für 2016. Von September 2018 an wollen dann – nach jetzigem Stand – insgesamt 102 Länder mitziehen.

Heimische Banken melden künftig automatisch ihrer Behörde – in Deutschland dem Bundeszentralamt für Steuern – Konten von Ausländern und damit verbundene Finanzdaten wie: Zinsen, Dividenden, Einnahmen aus bestimmten Versicherungsverträgen, Guthaben auf Konten sowie Erlöse aus der Veräußerung von Finanzvermögen.

Auch der deutsche Fiskus erhält so Informationen über Steuerzahler, die Geld im Ausland angelegt haben. Im Fokus steht nicht nur Privatvermögen. Auch Konten von Treuhändern, Trusts und Stiftungen, die „Reiche“ gern zur Verschleierung ihrer Geschäfte nutzen, fallen darunter. Wichtige Finanzzentren ziehen zu Beginn ebenso mit wie einstige Steueroasen und Inselstaaten mit ihren unzähligen Briefkastenfirmen – etwa die Cayman-Inseln und Liechtenstein.

Mögliche Umgehung durch Schein-Wohnsitze

Doch trotz der Reformen bleiben mögliche Schlupflöcher. So kann der automatische Informationsaustausch umgangen werden durch „Wohnsitz-Zertifikate“, mit denen Schattenfinanzplätze Vermögende locken. Die können sich dort als ansässig melden und so den Datenaustausch aushebeln – Informationen zu Konten und Geldströmen würden an Schattenfinanzzentren gesendet statt an den richtigen Wohnsitz: „Die ‚fake residencies‘ sind eine weit verbreitete Masche.“ Und wer es sich leisten kann, kann immer wieder verschachtelte und komplexe Firmenkonstrukte einfädeln. Doch solch komplexe Strukturen stehen im Fokus der Steuerfahnder. Werden sie aufdeckt drohen neben hohen Steuernachzahlungen empfindliche Strafen. Aber auch falsche Wohnsitze sind gefährlich und führen bei Aufdeckung zur Strafbarkeit wie seinerzeit auch Boris Becker in seinem Steuerstrafverfahren erfahren musste.

Statistiken werden nicht veröffentlicht

Es sind keine „robusten Aussagen“über die Wirkung des Austauschs möglich: Das, was tatsächlich geschehen wird ab dem 30. September, wird nicht einsehbar. Im Umsetzungsgesetz sind keinerlei Statistiken über das Ausmass der ausgetauschten Informationen vorgesehen. Deshalb wird die Frage, wie effektiv das System am Ende ist, solange offen bleiben, solange die Bundesregierung nicht auf eine parlamentarische Anfrage Bericht erstatten wird.

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