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Anwalt für Steuerrecht 🇩🇪🇨🇭.
in Deutschland und der Schweiz

Unternehmer

Wir bieten Lösungen für kleinste, kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)

Selbständige

Wir helfen Selbständigerwerbenden bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten

Privatpersonen

Privatpersonen finden bei uns Hilfe zum Internationalen Steuerrecht

Umzug von Deutschland in die Schweiz

Sie möchten aus Deutschland in die Schweiz umziehen? Wir beraten Sie umfassend nach Deutschem Steuerrecht und nach Schweizer Steuerrecht sowie Sozialversicherung dazu, was beim Wegzug von Deutschland in die Schweiz zu beachten ist (zB steuerliche Entstrickung von Gesellschafsanteilen, Hinzurechnungsbesteuerung, Vermeiden von Doppelansässigkeit).

Umzug von der Schweiz nach Deutschland

Sie möchten aus der Schweiz nach Deutschland zügeln? Wir beraten Sie umfassend nach Deutschem Steuerrecht und nach Schweizer Steuerrecht sowie Sozialversicherung dazu, was beim Wegzug von der Schweiz nach Deutschland zu beachten ist (zB steuerliche Verstrickung von Gesellschafsanteilen, Hinzurechnungsbesteuerung, Vermeiden von Doppelansässigkeit).

Zuerich Bahnhofstrasse Blick auf Paradeplatz

Firmengründung in Deutschland und der Schweiz

Sie möchten in der Schweiz eine Firma oder Betriebsstätte gründen und betreiben? Wir beraten Sie fachkundig und umfassend dazu, wie Sie steuerliche Fallstricke vermeiden und welche deutschen Steuervorschriften für Ihre Schweizer Firma zu beachten sind und welchen Gestaltungsbedarf erfordern.

Wir setzen Ihnen Ihre Firma oder Betriebsstätte im Einklang mit deutschem und Schweizer Steuerrecht rechtssicher auf und führen die erforderlichen Meldungen an deutsche Finanzämter (zB Meldung der Firmengründung, DAC6-Meldung) und Schweizer Steuerämter (zB zur Mehrwertsteuer bei der ESTV) durch.

Geschäfte in der Schweiz tätigen

Sie möchten in der Schweiz Geschäfte als Selbständigerwerbender tätigen? Wir beraten Sie dazu, was Sie beim Geschäfte tätigen in der Schweiz nach Deutschem Recht sowie Schweizer Recht zu beachten haben und welche Auswirkungen sich bei der Sozialversicherung ergeben.

Basel Mittelere Rheinbrücke

Arbeiten in der Schweiz

Sie möchten in der Schweiz als Unselbständigerwerbender arbeiten? Wir beraten Sie dazu, was Sie dabei nach Deutschem Recht sowie Schweizer Recht zu beachten haben und was bei der Sozialversicherung zu beachten ist.

Lassen Sie sich rechtssicher & steueroptimal zu Deutsch-Schweizer Steuerthemen beraten

Nils Obenhaus ist deutscher Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater und als Schweizer Anwalt zugelassen. Er ist Mitautor des Grosskommentars zum Internationalen Steuerrecht Wassermeyer, Doppelbesteuerung für die Kommentierung zum Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Schweiz: Er kommentiert die Artikel zu Betriebsstätten, zu Steuermissbrauch und zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und den Überblick über das Schweizer Steuerrecht.

Vermögensverwaltung von Deutschen in der Schweiz

Sie wohnen in Deutschland möchten Teile Ihres Vermögens in der Schweiz investieren und dort verwalten? Wir beraten Sie umfassend nach Deutschem Steuerrecht und nach Schweizer Steuerrecht dazu, was bei Vermögensverwaltung in der Schweiz zu beachten ist (zB Hinzurechnungsbesteuerung, Steuermissbrauch).

Vermögensanlage durch Schweizer in Deutschland

Sie wohnen in der Schweiz und möchten in Deutschland investieren? Wir beraten Sie umfassend nach Deutschem Steuerrecht und nach Schweizer Steuerrecht dazu, was bei Investitionen in Deutschland zu beachten ist.

Hamburger Binnenalster

Steuerausscheidung & Vermeiden von Doppelbesteuerung

Sie wohnen in der Schweiz und haben Einkunftsquellen und Vermögen im Ausland? Wir beraten Sie zur internationalen Steuerausscheidung.

Sie wohnen in der Schweiz und haben Einkunftsquellen und Vermögen in verschiedenen Kantonen? Oder das Steueramt zweifelt den effektiven Wohnsitz oder Betriebssitz im anderen Kanton an? Wir beraten Sie zur interkantonalen Steuerausscheidung.

Tax Ruling & Verständigungsverfahren

Sie haben für Ihre Einkünfte – sei es aus Ihrer Unternehmung, sei es auf Arbeitseinkünften oder andere Einkünfte – eine Schweizer Steuerrechnung erhalten und nun erhalten Sie auch noch Steuerbescheide vom deutschen Finanzamt? Und weder die deutschen Steuerbescheide noch die Schweizer Veranlagung sind änderbar. Dann kann ein Verständigungsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen der letzte Ausweg sein, um eine definitive Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Besser ist es, die Doppelbesteuerung von Anfang an zu vermeiden. Mit Schweizer Steuerämtern können Sie dafür recht unkompliziert Tax Rulings treffen. Mit deutschen Finanzämtern kann man Vorabverständigungsverfahren durchführen, jedoch mit höherem Aufwand und längerer Dauer.


Lassen Sie sich durch einen in Deutschland und der Schweiz zugelassenen Steueranwalt beraten.

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