Wir helfen dabei, Steuereinschätzungen, Doppelbesteuerung und Steuerstrafbarkeit zu vermeiden oder zu beseitigen.
STEUERANWALT· STRAFVERTEIDIGER
IN HAMBURG & ZÜRICH
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Dabei kann Steueranwaltskanzlei OBENHAUS Ihnen helfen:
Steuerschätzungen vermeiden & beseitigen
Erfahren Sie, wie sich Nachzahlugen durch Hinzuschätzungen bei Einkünften, Gewinn oder Umsatz durch deutsche Finanzämter oder Steuer-Einschätzungen durch Schweizer Steuerämter vermeiden oder beseitigen lassen.
Doppelbesteuerung vermeiden & beseitigen
Doppelbesteuerung bezieht sich auf die Situation, in der dasselbe Einkommen, Vermögen oder Transaktionen von zwei verschiedenen Steuerbehörden besteuert werden. Dies kann entweder auf internationaler Ebene zwischen zwei oder mehr Ländern oder auf nationaler Ebene innerhalb desselben Landes auftreten.
Steuerstrafbarkeit vermeiden & beseitigen
Steuerstrafbarkeit von Steuerpflichtigen in Deutschland und in der Schweiz wegen Steuerhinterziehung oder Steuerbetrug lassen sich durch Tax Compliance vermeiden oder durch Selbstanzeige beseitigen.
Doppelbesteuerung
Sobald mehere Staaten, Kantone oder Gemeinden dieselben Einkünfte besteuern wollen, droht Doppelbesteuerung. Doppelbesteuerung kann als wirtschaftliche oder als rechtliche Doppelbesteuerung auftreten. Die wirtschaftliche Doppelbesteuerung tritt auf, wenn dasselbe Einkommen oder Vermögen von zwei oder mehr Steuerbehörden besteuert wird, ohne dass es eine Möglichkeit gibt, die Steuerlast auf eine der Steuerbehörden zu verlagern oder zu reduzieren. Die rechtliche Doppelbesteuerung tritt auf, wenn dasselbe Einkommen oder Vermögen von zwei oder mehr Steuerbehörden aufgrund von unterschiedlichen rechtlichen Kriterien oder Ansätzen besteuert wird.
Doppelbesteuerung bei Privatleuten
Privatleute sind Doppelbesteuerung besonders bei mehrfachen Wohnsitzen und Steuerdomizilen in verschiedenen Staaten sowie bei grenzüberschreitendem Arbeiten ausgesetzt.
Doppelbesteuerung bei Unternehmen
Unternehmen sind der Doppelbesteuerung besonders bei grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeiten ausgesetzt.
Steuerdomizil natürlicher Personen: Wohnsitz & Wegzug
Privatleute können infolge mehrerer Wohnungen und Steuerdomizile mit Doppelbesteuerung konfrontiert sein, wenn mehrere Staaten oder Kantone besteuern wollen. Auch der Wegzug aus Deutschland schafft durch den verlängerten Zugriff Deutschlands steuerliche Belastungen. Der Doppelbesteuerung ausgesetzt sind alldiejenigen, deren Umzug missglückt oder zu halbherzig ist.
Arbeiten im Ausland
Wer im Ausland arbeitet, sieht sich dem Zugriff auf sein Arbeitseinkommen durch den Tätigkeitsstaat und seinen Wohnstaat ausgesetzt. Wenn hier Fehler unterlaufen, kommt es zur Doppelbesteuerung.
Kapitaleinkünfte aus Auslandskonten
Wer im Ausland Vermögensanlagen hat, sieht sich dem Zugriff auf die Kapitaleinkünfte durch den Quellenstaat und seinen Wohnstaat ausgesetzt. Wenn hier Fehler unterlaufen, kommt es zur definitiven Doppelbesteuerung.
Mieteinkünfte aus Auslandsimmobilien
Wer im Ausland Immobilien hat, sieht sich dem Zugriff auf die Mieteinkünfte durch den Belegenheitsstaat und seinen Wohnstaat ausgesetzt. Wenn hier Fehler unterlaufen, kommt es zur Doppelbesteuerung.
Steuerdomizil der Gesellschaft
Ein Steuerdomizil ist der Ort, an dem ein Unternehmen gemäss seiner Geschäftsleitung und Kontrolle steuerlich ansässig ist. Dieser Ort kann von dem Sitz der Unternehmung abweichen. In den Fällen kommt es oft zum Streit über das Besteuerungsrecht des Ortes oder Staats, in dem der Sitz ist, und dem, wo die tatsächliche Geschäftsführung ausgeübt wird.
Betriebsstättengewinne
Betriebsstättengewinne sind einhäufiger Anlass für Doppelbesteuerung. Dabei geht es entweder darum, ob das Unternehmen an einem Ort eine Betriebsstätte unterhält, der Gewinne zuzuweisen sind sowie die Frage, welche Gewinne beziehungsweise welcher Gewinnanteil der Betruiebsstäötte zuzuweisen ist. Sind die beteiligten Steuerbehörden hier unterschiedlicher Auffassung, so droht Doppelbesteuerung.
Verrechnungspreise / Transferpricing
Ein typisches Feld für Doppelbesteuerung sind Verrechnungspreiskorrekturen in einem der beteiligten Staaten, sei es mangels Verrechnungspreisdokumentation, sei es weil die Steuerbehörde die Verrechnungspreise verwirft. Eine Verrechnungspreiskorrektur (Primärberichtigung) bedingt in der Regel eine sogenannte Gegenberichtigung.
Eine Gegenberichtigung ist die gegenläufige Korrektur, die von dem anderen Unternehmen vorgenommen wird, das die Waren oder Dienstleistungen im Rahmen der ursprünglichen Transaktion erhalten hat. Die praktische Herausforderung ist, dass diese Gegenberichtigung im anderen Staat verfahrensrechtlich zulässig sein muss.
Beteiligungseinkünfte / Schachteldividenden
Einkünfte aus Unternehmensbeteiligungen im Ausland unterliegen oftmals einer Doppelbesteuerung. Grund hierfür sind Quellensteuereinbehalte im Land der ausschüttenden Gesellschaft, die der Empfängerstaat nicht oder nur unzureichend auf seine Steuer anrechnet.
Steuerschätzung
Wer keine Steuererklärung beim Finanzamt oder beim Steueramt abgibt kassiert eine Steuereinschätzung. Das kann auch dem blühen, der keine oder mangelhafte Unterlagen und Belege beim Finanzamt oder Steueramt einreicht. So wehren Sie sich gegen eine zu hohe Steuer-Hinzuschätzung bzw. Ermessenseinschätzung. Erfahren Sie auch, wie sich vor Steuereinschätzungen hüten.
Steuerschätzung deutscher Finanzämter
Bei Steuerschätzungen deutscher Finanzämter, insbesondere Hinzuschätzungen im Rahmen von steuerlichen Betriebsprüfungen, hilft Ihnen das Hamburger Büro weiter.
Steuereinschätzung Schweizer Steuerämter
Bei Steuereinschätzungen Schweizer Steuerämter oder der ESTV, insbesondere nach steuerlichen Buchprüfungen oder MWST-Kontrollen, hilft Ihnen das Zürcher Büro weiter.
Steuerstrafrecht & Selbstanzeige
Wir vertreten Sie in Nachsteuer- und Bussenverfahren ebenso wie in Strafuntersuchungen sowie übernehmen die Strafverteidigung vor den Strafgerichten in der Schweiz bei Delikten mit Bezug zu Steuern, Bilanzen und wirtschaftlichem Hintergrund. Gerne helfen wir Ihnen, Strafbarkeit schon im Vorfeld durch eine Selbstanzeige zu beseitigen.
Jetzt Hilfe vom Steueranwalt anfordern
Die Abwehr von Steuereinschätzungen, von Doppelbesteuerung und Bussen wegen Steuerhinterziehung erfordert regelmässig eine Einsprache oder eine Revision, die mit kurzen Fristen einhergehen. Zögern Sie daher nicht, anwaltliche Hilfe einzuholen.