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Achtung Barmittelkontrolle! Was Sie bei Reisen zwischen der Schweiz und EU-Staaten beachten müssen

Bei Einreise in die EU und Ausreise aus der EU sind Barmittel von mehr als EUR 10’000 am Zoll zu melden. Es besteht eine Meldepflicht für Bargeld und dem gleichgestellten Zahlungsmittel (z. B. Schecks, Wechsel) im Wert von EUR 10‘000 oder mehr, die in das, aus dem oder durch das Gemeinschaftsgebiet verbracht werden. Dies geht auf eine EU-Verordnung zurück, die die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismus bezweckt. Kommt ein Grenzgänger der Meldepflicht nicht nach, so droht eine Geldbuße bis zu 1 Mio. Euro.

Was ist zu melden?

Zu melden ist das Mitführen von Barmitteln, die EUR 10’000 je Person übersteigen.

Barmittel sind nicht nur Geld – gleich welche Währung – sondern auch gleichgestellte Zahlungsmittel (z. B. Schecks, Wechsel, Wertpapiere).

Es ist zwar auf die Barmittel pro Person abzustellen. Teilen sich mehrere Mitreisende jedoch einen großen Betrag untereinander auf, so prüft der Zoll regelmäßig, ob das Geld nicht einem der Reisenden allein gehört und er folglich – unter Mithilfe der Mitreisenden – mehr als EUR 10’000 dabeihat.

Häufig kam dies vor, wenn Deutsche ihr Geld vom Schweizer Konto heimschaffen wollten und bei Ehegatten jeder EUR 10’000 dabeihatte – nebst einem Beleg, der nur einen Ehegatten als Kontoinhaber ausweist.

Wann ist zu melden?

Zu melden ist bei jedem Übertritt der EU-Außengrenze. 

Wer also etwa von Basel nach Rheinfelden über die auf der deutschen Rheinseite liegende Straße fährt, hat bei Einfahrt nach Deutschland und bei der Ausfahrt aus Deutschland an der ersten Zollstelle (Grenzzollstelle) eine Barmittelmeldung zu machen.

Ebenso hat ein durchreisender von Deutschland nach Italien jeweils bei Ausreise aus Deutschland und bei der Einreise nach Italien eine Barmittelmeldung zu machen.

Wo ist die Meldung zu machen?

Die Meldung ist an der Grenzzollstelle zu machen. Auf dem Landwege ist das die erste Zollstelle, an der die Straße vorbeiführt. 

Auch bei Flugreisen ist es die Zollstelle am ersten Flughafen in der EU – hier bitte nicht mit mehr als EUR 10’000 durch den grünen Ausgang gehen! Wer also von Zürich über Frankfurt nach Kopenhagen fliegt, hat in Kopenhagen die Barmittelmeldung zu machen. Auf dem Rückweg ist die Barmittelmeldung hingegen in Kopenhagen zu machen.

Auch bei Transit-Flügen ist die Meldung zu erstatten, also etwa, wenn jemand via Frankfurt nach New York fliegt, hat er in Frankfurt die Barmittelmeldung zu machen.

Was geschieht mit der Meldung?

Seit dem 01.01.2010 werden Bargeldkontrollen nicht allein mit Blick auf Geldwäsche durchgeführt. Der Zoll darf auch bei Verdacht auf Steuerhinterziehung Daten von den Personen, die mit meldepflichtigen Geldbeträgen angetroffen werden, an die Finanzämter weitergeben. Es besteht damit die Gefahr, dass der Fund nicht deklarierter Barmittel steuerstrafrechtliche Ermittlungen mit sich bringt.

Welche Folgen hat eine unterlassene Meldung?

Wer eine Barmittelmeldung nicht abgibt, handelt ordnungswidrig und wird mit einem Bußgeld belegt. Dies kann bis zu EUR 1 Mio betragen. 

Die Zollbehörden behalten von Personen, die die Barmittelmeldung unterlassen haben und keinen Inlandswohnsitz haben, eine Sicherheit ein. Diese beträgt regelmäßig 10 – 25 % des Barbetrages. Wehrt sich der Betroffene hiergegen nicht, so bleibt die Sicherheit letztlich definitiv.

Wie groß ist das Entdeckungsrisiko?

Der Zoll hat in den letzten Jahren die Kontrollen intensiviert und dabei eine steigende Zahl von Verletzungen der Meldepflicht aufgegriffen. Nicht zuletzt aufgrund von konzertierten EU-weiten Aktionen gegen die internationale Geldwäsche stieg die Zahl sichergestellter Zahlungsmittel sowie von Bußgeldbescheiden wegen nicht oder falsch deklariertem Bargeld stark an.

Angesichts des gesteigerten Entdeckungsrisikos bei unversteuerten Geldern auf Schweizer Konten hat der Zoll in den vergangenen Jahren besonders an den Grenzen zur Schweiz Kontrollen durchgeführt. Das gilt ebenso für den französischen und den italienischen Zoll an seinen Grenzen zur Schweiz und im grenzüberschreitenden Zugverkehr mit der Schweiz. Die Kontrolleure wurden in den meisten Fällen fündig. Jedenfalls sind die Zeiten vorbei, in denen große Geldbeträge problemlos über die Grenzen geschafft werden konnten.

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