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So vermeiden Sie Doppelbesteuerung durch Steuerausscheidung

Internationale Steuerausscheidung

Die internationale Steuerausscheidung bezeichnet die Ausscheidung mit dem Ausland. Dabei geht es darum, welcher von zwei oder mehr Staaten was und wie besteuern darf.

Das ist etwa bei Geschäftsbetrieben und Unternehmen oder Konti im Ausland sowie ausländischen Liegenschaften und deren Erträgen der Fall. Diese sind in der Steuererklärung zu deklarieren.

Verwaltungssitz von Gesellschaften

Sowohl in der internationalen Steuerausscheidung als auch der interkantonalen Steuerausscheidung wird vermehrt darüber gestritten, wo sich der Ort der tatsächlichen Verwaltung von Unternehmen und Gesellschaften befindet.

Hintergrund ist die Auseinandersetzung der Staaten und der Kantone um das Steuersubstrat bei juristischen Personen: Ist allein am statutarischen Sitz der Gesellschaft zu besteuern oder gibt es einen abweichenden Ort der tatsächlichen Verwaltung, von dem aus die Geschäftsleitung erfolgt und der ein besteuerungsrecht begründet?

  • Wo erfolgt die Besteuerung, wenn der statutarische Sitz und der Ort der tatsächlichen Verwaltung auseinanderfallen? Wo ist der Ort der tatsächlichen Verwaltung?
  • Welche Grundsätze des interkantonalen Steuerrechtes sind bezüglich der Abgrenzung Hauptsitz / Betriebsstätte zu beachten?
  • Wie wirken sich die mobilen Arbeitsformen (Home Office) auf die Steuerdomizile von juristischen Personen aus?

Interkantonale Steuerausscheidung

Die interkantonale Steuerausscheidung bezeichnet die Ausscheidung innerhalb der Schweiz. Dabei geht es darum, welcher von zwei oder mehr Kantonen was und wie besteuern darf.

Bei interkantonaler Steuerausscheidung ist für jeden Kanton ein eigenes Steuererklärungsformular auszufüllen und einzureichen. Oft wird eine Kopie der Steuererklärung des Wohnsitzkantons akzeptiert.

Beispiel: Wenn Sie in Zürich wohnen und eine Liegenschaft in einem anderen Kanton besitzen, wird die Gemeinde Zürich und der andere Kanton eine Steuerausscheidung vornehmen. Auch hier ist der Sachverhalt analog, wenn es sich um eine selbständige Erwerbstätigkeit und/oder um eine Betriebsstätte handelt.

Interkommunale Steuerausscheidung

Die interkommunale Steuerausscheidung bezeichnet die Ausscheidung innerhalb des Kantons

Bei interkommunaler Steuerausscheidung muss die Steuererklärung nur am Wohnsitzort eingereicht werden. Die Ausscheidung wird danach durch das Kantonale Steueramt oder durch das Steueramt der Wohnsitzgemeinde vorgenommen.

Beispiel: Wenn Sie in Zürich wohnen und eine Liegenschaft in Uster besitzen, wird Uster in Zürich ein Steuerausscheidungsgesuch stellen. Aufgrund dieses Gesuches wird die Steuer anteilsmässig zwischen Zürich und Uster aufgeteilt. Analog ist der Sachverhalt, wenn es sich um eine selbständige Erwerbstätigkeit und/oder um eine Betriebsstätte handelt.

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