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Ab wann werten deutsche Finanzämter ausländische Kontodaten aus?

Die Software für die Auswertung der im Rahmen des automatischen Informationsaustausches über Finanzkonten aus dem Ausland übermittelten Daten soll den deutschen Finanzämtern ab 1. 7. 2020 bereitstehen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( Bundestag-Drucksache 19/6306) auf Anfrage der FDP-Fraktion mit. Danach soll
das Bundeszentralamt für Steuern die aus dem Ausland übermittelten Daten bereits ab 2019 an die Länder weiterleiten. Die automatisierte Auswertung werde mit der Einsatzbereitschaft der Software beginnen. Auf Fragen nach der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge erklärt die Regierung, Änderungen an dieser Steuer würden davon abhängen, „dass der automatische internationale Informationsaustausch über Finanzkonten etabliert ist“.

Diese Daten werden die deutschen Finanzämter ab Juli 2020 auswerten und mit ihren Steuerakten abgleichen.

Der Datenaustausch läuft bereits

Zu dem automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zum 30.9.2018 haben sich über 100 Staaten und Gebiete bekannt. Im Rahmen dieses automatischen Informationsaustausches sind zum 30.9.2018 weltweit ca. 4 200 Austausche erfolgt.

Behandlung der Kontodaten

Die aus von anderen Staaten im Rahmen des automatischen Informationsaustausches gemeldeten Daten gehen beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ein. Ziel ist es, dass die örtlichen Finanzämter diese Daten mit den dort in den Steuerakten vorhandenen Daten abgleichen können, um unbekannte Steuerfälle aufzudecken. Die Etablierung des automatischen Informationsaustausches über Finanzkonten nach dem gemeinsamen OECD-Meldestandard (Common Reporting Standard – CRS) setzt ein funktionierendes Verfahren voraus. So müssen die elektronische Weiterleitung der ausländischen Finanzkontendaten vom BZSt an die Landesfinanzbehörden und die dortige softwaregestützte Auswertung funktionieren.

Derzeit erfolgt eine schrittweise Abarbeitung der IT-Anforderungen. Zunächst wurden die technischen Voraussetzungen für die Annahme der Daten der deut-schen Finanzinstitute und den internationalen Austausch geschaffen. In einem weiteren Schritt wird nun die Weiterleitung der Daten an die Landesfinanzbehörden umgesetzt. Das BZSt wird die Daten bereits im Jahr 2019 an die Länder weiterleiten. Die automatisierte Auswertung in den Ländern beginnt mit der Einsatzbereitschaft der im Konsens Verbund der Länder zu erstellenden Software am 1. 7. 2020.

Vorerst geringes Entdeckungsrisiko

Solangedie örtlichen Finanzämter noch nicht über die Daten verfügen, die von anderen Staaten im Rahmend es Informationsaustausches gemeldet wurden oder werden, so besteht ein geringes Entdeckungsrisiko. Dies eröffnet grundsätzlich weiterhin die strafbefreiende Selbstanzeige. Diese ist unter anderem dann gesperrt, wenn die Tat entdeckt ist und der Betroffene damitvernünftigerweise rechnen musste. Das setzt aber Kenntnis vom zuständigen Finanzbeamten voraus. Solange Daten irgendwo in der Finanzverwaltung vorhanden sind, begründet das aber keine hinreichende Kenntnis. Ab Mitte 2020 wird dann aber ein hohes Entdeckungsrisiko bestehen. Wer dann keine Selbstanzeige erstattet haben wird, muss mit der Aufdeckung ausländischer Konten rechnen. Und darf sicher nicht auf Milde seitens der Gerichte hoffen.

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