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Steueranwalt Deutschland – Schweiz
Lassen Sie sich zum Internationalen Steuerrecht und zu Steuern betreffend Deutschland und die Schweiz kompetent beraten. Diese Beratung hilft Ihnen, Klarheit über Ihre Pläne zu bekommen und die richtigen Entscheidungen für Ihr Geschäft und Ihr Leben zu treffen.
Themen, zu denen Sie der Steueranwalt für Deutschland und die Schweiz kompetent beraten und vertreten kann:
Steuerschätzungen
vermeiden & beseitigen
- Betriebsstätten-Gewinnermittlung verteidigen
- Steuer-Schätzung von Betriebsstättengewinnen
- Steuer-Schätzung bei fehlender oder mangelhafter Verrechnungspreisdokumentation
- Steuer-Schätzung bei Nichtabgabe der Steuererklärung
Doppelbesteuerung
vermeiden & beseitigen
- Betriebsstätten steuerkonform aufsetzen und dokumentieren
- unerwünschte Betriebsstätten vermeiden
- Steuerdomizil von Firmen: Sitz und Ort der tatsächlichen Verwaltung
- Durchführen und Begleiten von grenzüberschreitenden Umstrukturierungen
- grenzüberschreitende Firmensitzverlegung Deutschland-Schweiz
- Hinzurechnungsbesteuerung
- Wegzugsbesteuerung, Entstrickungsbesteuerung und Willkommenbesteuerung in Deutschland
- Gegenberichtigung in der Schweiz bei Verrechnungspreiskorrekturen in Deutschland
- Vorabverständigungsverfahren, APA’s, Verständigungsverfahren und Tax Rulings
Steuerstrafbarkeit
vermeiden & beseitigen
- Vertretung in Strafermittlungen wegen Steuerstrafsachen
- rechtssichere Berichtigung fehlerhafter Steuererklärungen
- strafbefreiende Selbstanzeige beim deutschen Finanzamt oder Zoll
- straflose Selbstanzeige beim Schweizer Steueramt / ESTV
Die Beratung erfolgt ausschliesslich durch OBENHAUS Steueranwalt in Zürich. Die Kanzlei von OBENHAUS Steueranwalt in Hamburg ist nicht in die Auftragsabwicklung involviert.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.