Mit dem AIA erho?en sich die beteiligten Staaten, inskünftig Steuerp?ichtige mit Finanzanlagen im Ausland umfassender, gemäss ihren nationalen Bestimmungen und Steuergesetzen, besteuern zu können. Die über den AIA erlangten Informationen werden für Steuereinschätzungen und Kontrollen nutzbar gemacht. Deshalb sieht der AIA konzeptionell vor, dass Finanzinstitute Kontodaten ihren eigenen nationalen Steuerbehörden melden, damit diese anschliessend automatisch an die Steuerbehörden der entsprechen- den Herkunftsländer der Kontoinhaber weitergeleitet werden können.
In seiner Ausgestaltung übernimmt der AIA viele der heute geltenden FATCA-Regeln. Der Umfang der zu über- mittelnden Informationen geht aber weit über den Fatca-Standard hinaus. Unter dem AIA werden sowohl Kontonummer, Steueridenti?kationsnummer, Name, Adresse und Geburtsdatum von Steuerp?ichtigen im Ausland als auch Zinsen, Dividenden, Kontoguthaben, Einnahmen aus bestimmten Versicherungsverträgen und Erlöse aus der Veräusserung von Finanzanlagen an die Steuerbehörden gemeldet. Analog FATCA umfasst der Standard sowohl natürliche wie auch juristische Personen.