So werden Sie durch Selbstanzeige straffrei.
Straffrei wird derjenige, der gegenüber dem Finanzamt mit seinen Steuerverfehlungen „reinen Tisch“ macht und die hinterzogenen Steuern innerhalb einer kurzen Frist nachentrichtet. Die Voraussetzungen der strafbefreienden Wirkung der Selbstanzeige ergeben sich aus Paragraph 371 der Abgabenordnung – AO -: Eine Berichtigungserklärung:… Weiterlesen »So werden Sie durch Selbstanzeige straffrei.