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Ende des Bankgeheimnisses in Liechtenstein

Am 2.12.2015 haben die Abgeordneten ein Abkommen über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zwischen der EU und Liechtenstein gebilligt. Mit der im Oktober unterzeichneten Vereinbarung, die 2018 wirksam wird, sollen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung bekämpft werden.

Nach dem Abkommen werden die EU und Liechtenstein automatisch Informationen über die Finanzkonten ihrer jeweiligen Gebietsansässigen austauschen. Die auszutauschenden Informationen beziehen sich nicht nur auf Zinserträge und Dividenden, sondern auch auf Kontostände und Einkünfte aus dem Verkauf von finanziellen Vermögenswerten. Steuerpflichtige werden es so schwerer haben, Kapital am Fiskus vorbeizuschleusen.

Die Vereinbarung sieht vor, dass Liechtenstein Daten über Finanzkonten mit den EU-Mitgliedstaaten automatisch austauschen wird, wie diese es künftig auch untereinander tun werden.

Die Steuerverwaltungen in den EU-Mitgliedstaaten und in der Liechtenstein werden in der Lage sein,

  • die betreffenden Steuerpflichtigen korrekt und eindeutig zu identifizieren;
  • ihre Steuergesetze in grenzüberschreitenden Konstellationen anzuwenden und durchzusetzen;
  • die Wahrscheinlichkeit zu bewerten, ob eine Steuerhinterziehung begangen wird;
  • unnötige weitere Ermittlungen zu vermeiden.