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Der lange Abschied vom Schweizer Bankgeheimnis

? 1. Juli 2005: Start der 2003 beschlossenen grenzüberschreitenden Zinsbesteuerung in der EU, unter Einbezug der fünf Drittstaaten Schweiz, Andorra, Liechtenstein, Monaco und San Marino sowie von unabhängigen/assoziierten Gebieten von EU-Staaten. Alle EU-Staaten ausser Belgien, Luxemburg und Österreich wenden hierzu den automatischen Informationsaustausch (AIA) an; die genannten drei EU-Mitglieder hingegen erheben als Übergangslösung wie die Schweiz eine Quellensteuer auf Zinserträge von Anlegern aus (anderen) EU-Staaten, deren Erlös sie zu 75% anonymisiert an die Herkunftsländer der Sparer weiterleiten. Dies ermöglicht die Beibehaltung des Bankgeheimnisses. Belgien wechselt 2010 zum AIA.

? 13. November 2008: EU-Kommission schlägt Revision der Zinsbesteuerung vor, um durch eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs Schlupflöcher zu stopfen.

? 13. März 2009: Die Schweiz, Luxemburg und Österreich akzeptieren den OECD-Standard für Amtshilfe (Informationsaustausch auf Anfrage) in Steuersachen, auch bei Steuerhinterziehung. Damit machen sie einen ersten Schritt zur Lockerung des Bankgeheimnisses.

? März 2010: Die USA beschliessen die «Foreign Account Tax Compliance Act» (Fatca), die AIA-ähnliche Abkommen mit Drittstaaten erfordert.

? 3. Dezember 2012: Die Schweiz und die USA paraphieren ein Fatca-Abkommen, das am 2. Juni 2014 in Kraft tritt.

? 10. April 2013: Luxemburg kündet an, bei der EU-Zinsbesteuerung 2015 zum AIA zu wechseln.

? 18./19. April 2013: Finanzminister der G-20 beauftragen OECD mit Ausarbeitung eines globalen AIA-Standards.

? 14. Mai 2013: EU-Finanzminister geben der EU-Kommission nach langem Ringen ein Mandat für Verhandlungen mit der Schweiz und den weiteren Drittstaaten über die Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Zinsbesteuerung; auch ein Systemwechsel zum AIA soll angesprochen werden.

? 12. Juni 2013: EU-Kommission schlägt Ausdehnung des AIA innerhalb der EU über die Zinsbesteuerung hinaus vor.

? 18. Dezember 2013: Bundesrat verabschiedet Mandat für Verhandlungen mit EU über Ausdehnung der Zinsbesteuerung (die Anfang 2014 beginnen).

? 17. Januar 2014: Das Fiskalkomitee der OECD verabschiedet Schlüsselelemente des globalen Standards für den AIA (veröffentlicht am 13. Februar).

? 24. März 2014: EU-Finanzminister verabschieden erweiterten Anwendungsbereich der Zinsbesteuerung.

? 6. Mai 2014: Der Bundesrat stimmt im Grundsatz dem neuen globalen AIA-Standard der OECD zu.

? 21. Juli 2014: OECD veröffentlicht Gesamtpaket zum globalen AIA-Standard.

? 8. Oktober 2014: Bundesrat beschliesst Mandate für Verhandlungen mit Partnerstaaten und der EU über den AIA. Mit der EU wird nun über den AIA statt über die Ausdehnung des Quellensteuer-Modells verhandelt.

? 29. Oktober 2014: 58 Staaten und Territorien verpflichten sich, ab 2017 Daten auszutauschen, 35 weitere (darunter die Schweiz) wollen dies ab 2018 tun. 51 Staaten unterzeichnen die multilaterale Vereinbarung über den AIA über Finanzkonten (MCAA).

? 19. November 2014: Die Schweiz unterzeichnet die MCAA.

? 9. Dezember 2014: EU-Finanzminister verabschieden Richtlinie (Gesetz) zur Ausdehnung des Anwendungsbereichs des AIA über die Zinsbesteuerung hinaus, womit sie den OECD-Standard umsetzen und dieser für alle EU-Staaten Pflicht wird. Dies wird auch die Zinsbesteuerungs-Richtlinie ablösen.

? 19. März 2015: Schweiz und EU paraphieren Abkommen zur Einführung des AIA in Steuersachen. Es übernimmt den AIA-Standard der OECD und wird das bilaterale Zinsbesteuerungsabkommen ersetzen.

? 26. Mai 2015: Ministerrat (Gremium der EU-Staaten) gibt grünes Licht für die Unterzeichnung des AIA-Abkommens mit der Schweiz.

? 27. Mai 2015: Schweiz und EU unterzeichnen das AIA-Abkommen.

? 1. Januar 2017: Inkraftsetzung des AIA-Abkommens mit der EU geplant. Im Jahre 2018 würden erstmals Daten ausgetauscht (über die 2017 ausbezahlten Zinsen und weiterer Erträge).