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Bundesfinanzministerium gibt Praxishinweise zum automatischen Informationsaustausch

Das deutsche Bundesfinanzministerium hat am 1. 2. 2017 ein Anwendungsschreiben veröffentlicht, in dem es zu An­wen­dungs­fra­gen im Zu­sam­men­hang mit ei­nem ge­mein­sa­men Mel­de­stan­dard zum automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (CRS) so­wie dem FAT­CA-Ab­kom­men ausführt.

[pdf-embedder url=“http://selbstanzeigeberatung.de/wp-content/uploads/BMF-2017-02-01-Standard-fuer-den-automatischen-Austausch-von-Finanzinformationen-in-Steuersachen.pdf“ title=“BMF 2017-02-01 Standard-fuer-den-automatischen-Austausch-von-Finanzinformationen-in-Steuersachen“]

Der gemeinsame Meldestandard der OECD für den automatischen Informationsaustausch (Common Reporting Standard – CRS) bíldet die Grundlage für den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen zwischen den EU-Staaten, der in diesem Jahr einsetzt (mit Österreich ab 2018). Der Common Reporting Standard liegt auch den diversen Abkommen zugrunde, die die EU sowie Deutschland mit einer Vielzahl von Staaten geschlossen haben, darunter Liechtenstein und die Schweiz.

Finanzkontodaten mit Liechtenstein werden ab diesem Jahr gesammelt und ab 2018 erstmals ausgetauscht. Mit der Schweiz setzt der automatische Informationsaustausch von Finanzkonten ab 2018 ein, Daten werden erstmals 2019 an die EU-Finazbehörden übermittelt.

Das FATCA-Abkommen regelt die Meldung von Finanzkontodaten an die amerikanischen Steuerbehörden.