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Schweiz und Liechtenstein tauschen ab 2018 Steuerinformationen aus

Nachdem die Schweiz seit geraumer Zeit versuchte, einen Modus für die Regularisierung der Steuervergangenheit mit dem Fürstentum Liechtenstein zu finden, säussert der Bundesrat in einer Antwort an den Nationalrat vom 6. 3. 2017, dass es dieser nicht bedarf. Der Informationaustausch der Schweiz und Liechtenstein kommt ab 2018, ab 2019 werden die ersten Daten übermittelt.

Die Verhandlungen mit dem Fürstentum in Sachen einer Abgeltungssteuer sollten nach verschiedenen Berichten schon weit fortgeschritten sein.

– Wann ist mit einem Abschluss zu rechnen?

– Wie funktioniert diese Abgeltungssteuer?

Liechtenstein hat sich – wie die Schweiz – ebenfalls zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs verpflichtet. Das EFD hat im letzten Jahr mit Liechtenstein mehrere Gespräche darüber geführt, wie und wann der automatische Informationsaustausch im Verhältnis zwischen der Schweiz und Liechtenstein eingeführt werden soll. Insbesondere wurde darüber diskutiert, ob der automatische Informationsaustausch durch eine bilaterale Vergangenheitsregularisierung begleitet werden sollte.

Das Abwägen der Vor-und Nachteile einer solchen „Sonderlösung“ führt zum Schluss, dass diese für die Schweiz keine nachhaltigen Vorteile hätte. Eine Sonderlösung wäre mit grossem administrativem Aufwand, insbesondere für die Kantone und die Finanzinstitute, verbunden. Sowohl die Schweiz wie auch Liechtenstein kennen bereits die straflose Selbstanzeige, mit welcher die Steuersituation vor Einführung des automatischen Informationsaustauschs bereinigt werden kann. Dieser Mechanismus ist etabliert und funktioniert gut. Mit Liechtenstein hat sich die Schweiz darauf verständigt, auf eine Sonderlösung bzw. eine Abgeltungssteuer zu verzichten und den automatischen Informationsaustausch nach internationalem Standard einzuführen. Diese Lösung ist für die Wirtschaft und den Fiskus am kostengünstigsten. Die entsprechende Vernehmlassung wurde am 2. 2. 2017 eröffnet. Die Vorlage wird der Bundesversammlung im Laufe des Jahres zur Genehmigung unterbreitet. Der automatische Informationsaustausch mit Liechtenstein soll dann per 1. 1. 2018 in Kraft treten, erste Daten sollen im Jahr 2019 ausgetauscht werden.