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Beheben Sie steuerliche Versäumnisse
durch Selbstanzeige
und werden Sie straffrei

Wer seinen Steuerpflichten nicht nachkommt, dem droht Strafbarkeit. Oder zumindest eine Busse. Das zu vermeiden, ist das Ziel einer Selbstanzeige. Sie hat das grundsätzliche Ziel, eine Bestrafung wegen Steuerhinterziehung oder Steuerbetrug zu vermeiden. Die Selbstanzeige ist eine im deutschen Recht und im Schweizer Recht die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen trotz eines begangenen Steuerdelikts nicht bestraft zu werden.

Die Möglichkeit einer Selbstanzeige wurde vom Gesetzgeber sowohl in Deutschland als auch der Schweiz aus fiskalischen Gründen geschaffen. Der Staat versucht, sich mit dem Angebot der Straffreiheit Steuerquellen zu erschließen, die ihm ohne diesen “Bonus” verborgen geblieben wären.

Eine Selbstanzeige ist mit anderen Massstäben zu fertigen als eine Steuererklärung. Daher ist der Steuerberater oder Treuhänder, dem man seine laufenden Steuersachen anvertraut, nicht stets der richtige Berater für eine Selbstanzeige.

Steuerstrafrecht-Bücher

Die strafbefreiende Selbstanzeige bei deutschen Finanzämtern

In Deutschland kommt es für die strafbefreiende Wirkung ganz wesentlich darauf an, dass die Selbstanzeige vollständig ist. Sie muss mit einem Schuss sitzen, für Nachbessern bleibt kein Raum.
Vollständig heisst, dass alle Steuerversäumnisse je Steuerart für alle unverjährten Zeiten umfasst sind.
Ausserdem können Sperrgründe (Strafverfahren ist eingeleitet, Tat entdeckt, Betriebsprüfung angeordnet) der Wirksamkeit und damit der Straffreiheit entegegenstehen.

Eine Steuererklärung ist zunächst einmal eine allein steuerliche Angelegenheit. Die Selbstanzeige hingegen ist ein strafrechtliches Instrumentarium. Sie dient dazu, Straffreiheit zu erlangen. Damit einher geht die Nachzahlung der verkürzten Steuern nebst Zinsen. Das ist aber vom Selbstanzeigeerstatter nicht gewollt, sondern notwendiges Übel.

Wichtig ist, dass eine Selbstanzeige ein Zusammenspiel von Steuern und Strafrecht beinhaltet. beim nur steuerlich tätigen Steuerberater oder Treuhänder besteht die Gefahr, dass er strafrechtlich zu kurz greift. Der nur strafrechtlich bewanderte Anwalt mag steuerliche Aspekte übergehen. Beides bedroht die Wirksamkeit der Selbstanzeige. Dann wird’s nicht nur teuer. Die unwirksame Selbstanzeige führt direkt in die Strafbarkeit.

Sie haben steuerlich etwas nachzuerklären oder zu berichtigen?

Legen Sie Ihre Selbstanzeige in die Hände eines erfahrenen Steueranwalts.