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Wer ist der richtige Adressat der Selbstanzeige?

Die Selbstanzeige sollte an das sachlich und örtlich zuständige Finanzamt adressiert werden. Polizei oder Staatsanwaltschaft sind in jedem Fall falsche Adressaten. Die richtige Adressierung ist von erheblicher Bedeutung, da durch den Versand der Selbstanzeige an den falschen Empfänger die Tat als entdeckt gelten könnte und die Selbstanzeige ohne Erfolg bleibt.

Es gibt nicht stets nur einen richtigen Adressaten. Wird die Selbstanzeige für mehrere Personen abgegeben, so ist für jeden Beteiligten das zuständige Finanzamt zu bestimmen. Das gilt ebenso, wenn die Selbstanzeige mehrere Steuerarten betrifft und dafür abweichende Zustänbdigkeiten bestehen.

Das jeweils zuständige Finanzamt können Sie auf der Website des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) recherchieren hier.