Eine Stellvertretung bei der Abgabe einer Selbstanzeige ist möglich. Sie ist dann richtigerweise Fremdanzeige bzw. Drittanzeige. Sie setzt zwingend eine entsprechende Vollmacht voraus. Wird die Selbstanzeige für mehrere Personen abgegeben, muss die Vollmacht von allen erteilt sein.
Eine solche Selbstanzeige auch für andere kommt häufig vor, wenn Auslandsvermögen nachdeklariert wird, an dem mehrere Familienmitglieder beteiligt waren oder sind, sei es durch Erbschaften und Vermögensübergänge, sei es durch gemeinsame Berechtigungen.