Die Wegzugsbesteuerung soll sicherzustellen, dass Personen oder Unternehmen, die ihren Wohnsitz oder ihren Firmensitz ins Ausland verlegen, bestimmte Steuern zahlen, bevor sie Deutschland verlassen.
Das Ziel der Wegzugsbesteuerung ist es, sicherzustellen, dass die Steuern, die auf Einkommen, Gewinne oder Vermögen in Deutschland anfallen, tatsächlich bezahlt werden, bevor eine Person oder ein Unternehmen Deutschland verlässt. Es soll somit verhindert werden, dass Vermögen oder Einkommen ins Ausland verschoben werden, um Steuern zu sparen.
Die Wegzugsbesteuerung angewendet, wenn eine Person oder ein Unternehmen eine bestimmte Zeit in Deutschland ansässig war und dann beschließt, in ein anderes Land zu ziehen oder seinen Firmensitz dorthin zu verlegen. Die Steuer wird auf den unrealisierten Wertzuwachs, den sogenannten stillen Reserven, erhoben, die sich aus Vermögenswerten oder Geschäftsaktivitäten in Deutschland ergeben haben.
Die Wegzugsbesteuerung ist ein komplexes Thema und wird von Land zu Land unterschiedlich gehandhabt. Es ist daher ratsam, sich von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin beraten zu lassen, wenn man plant, ins Ausland zu ziehen oder den Firmensitz ins Ausland zu verlegen.
Wegzugssteuer im engeren Sinne
In Deutschland ist die sogenannte Wegzugsbesteuerung in § 6 des deutschen Außensteuergesetzes – AStG – geregelt. Die Wegzugsbesteuerung erfasst in Deutschland die stillen Reserven in Gesellschaftsbeteiligungen. Das gilt für Anteile an Kapitalgesellschaften, also GmbH’s, Aktiengesellschaften und anderen Körperschaften, und zwar von Gesellschaften in Deutschland und im Ausland.
Wann greift die Wegzugsbesteuerung?
Die Wegzugsbesteuerung setzt voraus, wenn der deutsche Steuerpflichtige innerhalb von fünf Jahren vor dem Wegzug zu mindestens 1% an der Kapitalgesellschaft beteiligt war.
Weitere Voraussetzung für die Wegzugsbesteuerung ist, dass der deutsche Steuerpflichtige innerhalb der letzten zwölf Jahre insgesamt mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig gewesen ist. Hat der Wegzügler die Beteiligung durch Erbschaft oder Schenkung erworben, ist die Haltedauer des Erblassers oder Schenkers einzubeziehen.
Die Wegzugsbesteuerung greift zu allererst – wie der name schon sagt – beim Wegzug aus Deutschland. Sie greift aber noch in ein paar weiteren Fällen.
Auch ein Wegzug, der an sich gar keiner ist, nämlich das Verlegen des Hauptwohnsitzes unter Beibehalten der bisherigen Wohnung, löst die Wegzugsteuer aus. In der Praxis wird bei Wegzug ins Ausland oft ein Wohnsitz in Deutschland zurückbehalten.
Die Wegzugsbesteuerung greift auch in dem Fall, dass jemand im Ausland die Beteiligung von einem deutschen Steuerpflichtigen erbt oder geschenkt bekommt.
Wie hoch ist die Wegzugsteuer?
Konkret bedeutet das, dass bei einem Wegzug ins Ausland die Beteiligungen, die in Deutschland steuerverstrickt sind (an denen Deutschland das Besteuerungsrecht hat), aber im Ausland nicht mehr oder nur beschränkt der deutschen Besteuerung unterliegen, mit einem fiktiven Veräusserungsgewinn besteuert werden.
Die Höhe der Wegzugsbesteuerung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Wert der betroffenen Beteiligungund dem Steuersatz, der auf diese Vermögenswerte anwendbar ist.
Grundsätzlich wird bei der Wegzugsbesteuerung in Deutschland der Wertzuwachs von Gesellschaftsbeteiligungen besteuert, die bei einem späteren Verkauf oder einer späteren Veräußerung zu einem höheren Veräußerungspreis als dem Anschaffungspreis führen würden. Es wird dazu ein fiktive Veräußerungsgewinn ermittelt, indem der gemeine Wert der Vermögenswerte zum Zeitpunkt des Wegzugs abzüglich der Anschaffungskosten oder des Buchwerts zum Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung zugrunde gelegt wird. Diese Differenz unterliegt dann der Wegzugsbesteuerung in Deutschland. Der gemeine Wert der Beteiligung und damit der fiktive Veräußerungsgewinn ist regelmässig durch eine Bewertung nach allgemein anerkannten Bewertungsverfahren zu ermitteln.
Der ermittelte steuerbare fiktive Veräusserungsgewinn gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Zu erfassen sind jeweils 60 % des Veräusserungspreises sowie der Anschaffungskosten und der Veräußerungskosten – sog. Teileinkünfteverfahren. Diese unterliegen dem persönlichen Steuersatz des Wegzüglers. jedoch nicht der Gewerbesteuer.
Muss man die Wegzugssteuer sofort und auf einmal zahlen?
Grundsätzlich ja, die Wegzugsbesteuerung muss in Deutschland sofort und auf einmal gezahlt werden. Das bedeutet, dass die Steuerforderung bei Wegzug fällig wird und in einer Summe gezahlt werden muss.
Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, die Steuerzahlung auf Antrag in Raten zu stunden. Die festgesetzte Steuer, kann auf Antrag des Steuerpflichtigen in sieben gleichen Jahresraten entrichtet werden. Dem Antrag ist in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung stattzugeben. Die erste Jahresrate ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids zu entrichten; die übrigen Jahresraten sind jeweils am 31. Juli der Folgejahre fällig. Die Jahresraten sind nicht zu verzinsen.
Greift die Wegzugssteuer auch, wenn man wieder zurückkehren will?
Ja, die Wegzugsbesteuerung greift auch, wenn man wieder nach Deutschland zurückkehren möchte. Wenn man nach dem Wegzug innerhalb von sieben Jahren wieder nach Deutschland zurückkehrt, kann die Wegzugsteuer rückwirkend entfallen. Eine wichtige Voraussetzung ist, die Rückkehrabsicht dem Finanzamt bereits beim Wegzug bereits glaubhaft mitzuteilen. Das Finanzamt kann die Frist auf Antrag des Steuerpflichtigen insgesamt um höchstens fünf Jahre verlängern, wenn die Absicht zur Rückkehr unverändert fortbesteht.
Eine andere Voraussetzung ist, dass der Wegzügler die Beteiligung nicht zwischenzeitlich veräussert hat.
Wie und man muss man die Wegzugsteuer beziehungsweise den Wegzug dem Finanzamt anzeigen?
Der Steuerpflichtige hat dem Finanzamt nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck die Verwirklichung eines Wegzugsteuer-Tatbestandes mitzuteilen. Die Mitteilung ist innerhalb eines Monats nach dem meldepflichtigen Ereignis – also in der Regel dem Wegzug – zu erstatten. Die „echte“ Deklaration erfolgt in der Steuererklärung für das betreffende Jahr. Wenn der zur Wegzugsteuer führende fiktive Veräusserungsgewinn dort nicht berücksichtigt ist, kann das als Steuerhinterziehung strafrechtliche Folgen haben.
Ausserdem hat der Steuerpflichtige dem deutschen Finanzamt jährlich bis zum 31. Juli schriftlich seine aktuelle Anschrift mitzuteilen und zu bestätigen, dass die Anteile ihm weiterhin zuzurechnen sind.
Wegzugsbesteuerung im weiteren Sinne
Als Wegzugsbesteuerung im weiteren Sinne kann man die steuerlichen Entstrickungstatbestände bezeichnen. Was bedeutet steuerliche Entstrickung? Es ist das Ende der steuerlichen Verstrickung von Vermögen. Steuerliche Verstrickung bezeichnet das Recht eines Staates zu besteuern. Der Verlust oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts ist dementsprechend die Steuerentstrickung.
In Deutschland gibt es verschiedene steuerliche Entstrickungstatbestände, die dazu führen können, dass Vermögenswerte und Geschäftsbeteiligungen, die bisher in Deutschland besteuert wurden, nicht mehr der deutschen Steuerhoheit unterliegen. Im Folgenden werden einige Beispiele für solche Entstrickungstatbestände neben der vorstehend beschriebenen Wegzugsbesteuerung im engeren Sinne genannt:
- Die Entnahme von Wirtschaftsgütern: Wenn ein Unternehmen ein Wirtschaftsgut, das bisher in Deutschland genutzt wurde, in eine ausländische Betriebsstätte überführt oder aus dem Betriebsvermögen entnimmt, kann dies dazu führen, dass das Wirtschaftsgut nicht mehr der deutschen Besteuerung unterliegt.
- Übertragung von Wirtschaftsgütern auf ausländische Tochtergesellschaften: Wenn eine in Deutschland ansässige Muttergesellschaft Wirtschaftsgüter auf eine ausländische Tochtergesellschaft überträgt, kann dies dazu führen, dass die Gewinne aus der Nutzung dieser Wirtschaftsgüter nicht mehr der deutschen Steuerhoheit unterliegen.
- Funktionsverlagerungen: das ist ein Begriff aus dem Bereich des internationalen Steuerrechts und bezeichnet die Übertragung von Funktionen, Risiken und Vermögenswerten (FRV) von einer Tochtergesellschaft in einem Land in eine andere Tochtergesellschaft in einem anderen Land innerhalb eines multinationalen Konzerns. Eine Funktionsverlagerung kann beispielsweise dazu führen, dass die Gewinne, die durch die ausgeübten Funktionen erzielt werden, in einem anderen Land besteuert werden als zuvor.
