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Lohnschutz

Flankierende Massnahmen

Die in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen müssen von allen Erwerbstätigen und Arbeitgebern eingehalten werden. Aus diesem Grund wurden per 1.6.2004 flankierende Massnahmen eingeführt: Mit ihnen soll die missbräuchliche Unterschreitung der Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz verhindert werden.