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BMF zu Automatischem Informationsaustausch

Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen (AIA)

Der Automatische Informationsaustausch (AIA) ist ein Verfahren, das regelt, wie die Steuerbehörden der teilnehmenden Länder untereinander Daten über Bankkonten und Wertschriftendepots von Steuerpflichtigen austauschen. Ziel ist es, Steuerhinterziehung zu verunmöglichen. Der Automatische Informationsaustausch (AIA) ist ein internationaler Standard. Die Mitgliedsländer der G20, der OECD und weitere wichtige Finanzplätze haben sich zur Anwendung des AIA verpflichtet.

Die Novelle der gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen zwischen den EU-Mitgliedstaaten durch das JStG 2013

In dem Aufsatz „Die Novelle der gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen zwischen den EU-Mitgliedstaaten durch das JStG 2013“ in: Die Steuerberatung – Stbg – 2012, S. 391, erläutert Obenhaus die Neuerungen, die das Jahressteuergesetz 2013 im Bereich der EU-Amtshilfe mit sich… Weiterlesen »Die Novelle der gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen zwischen den EU-Mitgliedstaaten durch das JStG 2013