Obenhaus ist Mitautor des Werkes Wassermeyer, Doppelbesteuerungsabkommen aus dem Verlag C. H. Beck, München, und kommentiert dort unter anderem das Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen mit Monaco:
Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen mit Monaco
Schlagwörter:Steuergeheimnis