Für das Jahr 2016 wurden dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) rund 1,6 Millionen Datensätze im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten nach dem OECD-Meldestandard aus dem Ausland übermittelt. Die Summe der Kontosalden betrug rund 143,4 Milliarden Euro, die Summe der Erträge rund 65,9 Milliarden Euro. Für das Jahr 2017 wurden 5,1 Millionen Datensätze mit einer Summe der Kontosalden in Höhe von 486 Milliarden Euro und Erträgen in Höhe von 414,7 Milliarden Euro übermittelt. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 19/10718) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Der Vollzug der Steuergesetze obliege nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes den Ländern, erläutert die Regierung. Die Bundesregierung äussert dazu, „Kenntnisse darüber, dass die Länder die an sie weitergeleiteten Datensätze nicht zeitnah, spätestens vor Ablauf der im Einzelfall gegebenen Festsetzungsverjährungsfrist auswerten werden, liegen nicht vor“.
Der automatische Informationsaustausch
Zahlreiche Staaten und Gebiete nehmen am automatischen internationalen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen teil. Im September 2018 haben sich bereits 102 Staaten bzw. Gebiete zum Austausch bekannt. In Deutschland wird er durch das Bundeszentralamt für Steuern abgewickelt. Für dessen Etablierung nach dem gemeinsamen OECD-Meldestandard CRS (Common Reporting Standard) müssen die Daten an die Landesfinanzbehörden weitergeleitet werden und dort muss mit der Auswertung begonnen werden. Der Informationsaustausch aufgrund des gemeinsamen Meldestandards erfolgte erstmals zum September 2017 für den Meldezeitraum 2016. Die Daten sollten ab 2019 vom Bundeszentralamt für Steuern an die zuständigen Landesfinanzbehörden übersandt werden. Die systematische Auswertung der CRS-Daten soll bei den Landesfinanzbehörden erst 2020 beginnen, ein Abschluss für die jeweiligen Meldezeiträume ist nicht be- nannt. Der Umfang betrug zum 20.7.2018 rund 1,5 Millionen Datensätze mit einem Einkünftevolumen von 58 Mrd. Euro und Kontoständen von 85 Mrd. Euro. Die übersandten Daten sind Anhaltspunkt für die Veranlagung von Kapitalerträgen aus dem Ausland und Ausgangspunkt für weitere Prüfungen. Die Landesfinanzbehörden haben bereits jetzt vor der gesammelten Weiterleitung der Daten die Möglichkeit, Anfragen im Wege der Amtshilfe auf der Grundlage von § 111 der Abgabenordnung an das Bundeszentralamt für Steuern zu stellen.
So läuft die Auswertung
Die Aufbereitung der Datensätze zum CRS-Informationsaustausch erfolgt für das Meldejahr 2016 planmäßig ab Juli 2019. Danach erfolgt die Weiterleitung an die Landesfinanzbehörden. Anschließend folgen im Rahmen einer kontinuierlichen Verarbeitung die weiteren Meldezeiträume.
Im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten nach dem gemeinsamen OECD-Meldestandard CRS wurden dem BZSt bisher aus dem Ausland folgende Daten übermittelt:
Meldez-eitraum | Anzahl der Datensätze | Summe Kontosaldi in Euro | Summe Erträge in Euro |
2016 | rd. 1,6 Mio. | rd. 143,4 Mrd. | rd. 65,9 Mrd. |
2017 | rd. 5,1 Mio. | rd. 486,0 Mrd. | rd. 414,7 Mrd. |
Die personelle Identifizierung von Steuerpflichtigen erfolgt durch das BZSt. Die Personalplanung des BZSt sieht derzeit vor, die personelle Identifizierung für die im Meldezeitraum 2016 betroffenen Datensätze im Jahr 2020, für Meldezeitraum 2017 im Jahr 2021 und für Meldezeitraum 2018 im Jahr 2022 abzuschließen.