Zum Inhalt springen

Stellen Sie sich vor wieviel Geschäft Sie in der Schweiz tätigen könnten

Die Schweiz ist ein attraktiver Markt, um Geschäfte zu treiben

Der Aussenhandel kann für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine einzigartige Gelegenheit zum Wachstum sein. Der Schweizer Markt eröffnet für viele Branchen hervorragende Chancen. Die Schweiz hat eine lange Tradition als Marktplatz für Geschäfte aller Art. Auf dem Markt sind Unternehmen aus aller Welt vertreten und nahezu alle namhaften Weltkonzerne. Die Schweizer Wirtschaft wird jedoch nach wie vor sehr stark von KMU dominiert, von denen viele keinen Zugang zu Auslandsmärkten haben. Vor dem Hintergrund haben Sie die Chance auf Geschäftspartner, die Sie an Ihrem Stammsitz nicht erreichen.

Die Kenntnis des Marktes, den sich ein KMU erschliessen möchte, ist für den Erfolg einer Expansion eine unerlässliche Voraussetzung. Das Wissen über das Umfeld umfasst zwei Bereiche:

  • Technische Aspekte. Informationen über die Gesetzgebung des Landes, die wirtschaftlichen Regelungen, die Bestimmungen zur sozialen Sicherung usw.
  • Kulturelle Aspekte. Dieser Punkt wird zuweilen unterschätzt, sollte aber nicht vernachlässigt werden. Wenn die kulturellen Unterschiede zwischen den Ländern nicht beachtet werden, können sie einem reibungslosen Ablauf der Geschäfte entgegenwirken. Gewohnheiten, Umgangsformen und andere kulturelle Faktoren müssen für ein optimales Gelingen also entsprechend angepasst werden.

Auf beiden Feldern werden die Differenzen zwischen Deutschland und der Schweiz trotz der geografischen und kulturellen Nähe sehr oft unterschätzt. Wir unterstützen Sie bei der Bewältigung der technischen Aspekte sowie beim Erkennen der kulturellen Divergenzen mit unserer Expertise. Nachstehend geben wir ihnen einen Überblick über einen Markt voller Chancen.

In der Schweiz finden Sie beste aussersteuerliche Rahmenbedingungen

Die Schweiz ist ein Markt in der Mitte Europas mit Konsumenten mit einem weit überdurchschnittlichen wirtschaftlichen Potential.

Die Schweiz ist für ihre politische Stabilität wohlbekannt. Die Politik ist verlässlich und konsensorientiert. Damit bietet sie einen langen Planungshorizont für unternehmerische Investitionsentscheidungen. Aufgrund der politischen Neutralität der Schweiz sind dortigen Unternehmers Geschäfte mit Ländern eröffnet, die in der Europäischen Union einem Embargo unterliegen.

Zum Planungshorizont gehört auch die Stabilität der Währung, die in den vergangenen Jahren viel durch die Stärke von sich Reden gemacht hat, besonders durch die als Frankenschock bezeichnete, schlagartige Aufwertung im Januar 2015. Dies war Folge dessen, dass die Schweizerische Nationalbank (SNB) die in 2012 begonnene Bindung an den Wechselkurs zum Euro freigab. Doch interveniert die SNB auch weiterhin stark, um einer weiteren Aufwertung des Franken entgegen zu wirken.

Eine Folge der Aufwertung ist die Zunahme an Kaufkraft der Schweizer. Eine höhere Kaufkraft in Europa haben nur die Bewohner von Liechtenstein. Die Kaufkraft der Schweizer ist etwa 1.7 Mal so hoch wie die der Deutschen.

Die Schweiz hat ein effektiv funktionierendes Rechtssystem. Unternehmen können ausstehende Forderungen ohne grosse Schwierigkeiten durchsetzen. Die Schweiz ist ein beliebter Standort für Schiedsgerichte in wirtschaftlichen Streitigkeiten. Dies beruht auf der grossen kaufmännischen Tradion und daraus resultierender Expertise in wirtschaftlichen Angelegenheiten sowie der Internationalität, die nicht zuletzt dadurch bedingt ist, dass die Schweiz Sitz vieler Bedeutender internationaler Institutionen (zB den Vereinten Nationen – UN -, Welthandelsorganisation – WTO -, Internationales Olympisches Kommitée – IOC -) ist.

Als renommierter Bankenplatz bietet die Schweiz gute Rahmenbedingungen für Unternehmensfinanzierungen. Es gibt keine Kapitalverkehrsbeschränkungen, die den Zahlungsverkehr hindern. Die Einbindung der Schweiz in das SEPA-Verfahren macht den Zahlungsverkehr Deutschland und mit anderen europäischen Ländern so einfach wie beim Inlandskonto.

2013 wurden in der Schweiz rund 563’000 marktwirtschaftliche Unternehmen gezählt. Mehr als 430’000 davon sind im Dienstleistungssektor tätig. Der Industriesektor zählt über 90‘000 Unternehmen und im Primärsektor sind rund 56’000 Unternehmen aktiv (Quelle Schweizerisches Bundesamt für Statistik, 2016).

Über 99% aller Unternehmen in der Schweiz sind KMU: kleine und mittlere Unternehmen, d. h. solche mit weniger als 250 Beschäftigten (in Vollzeitäquivalenten gerechnet); mehr als 92% dieser Unternehmen sind Mikrounternehmen, also solche mit weniger als 10 Beschäftigten. Die Verteilung der Unternehmen auf die Unternehmensgrössenklassen hat sich zwischen 2005 und 2013 nur geringfügig verändert. Die mittlere Unternehmensgrösse ist von 2005 bis 2013 mit etwa 8 Beschäftigten nahezu gleich geblieben (Quelle Schweizerisches Bundesamt für Statistik, 2016).

Nicht zuletzt ist die Zahlungsmoral in der Schweiz besser. Zwar bezahlen auch in der Schweiz 44 % der Unternehmen die Rechnungen nicht binnen der gesetzten Frist. So beträgt die durchschnittliche Frist der zu spät bezahlten Rechnungen in der Chemie- und Pharmabranche 8.9 Tage. Bei Holdinggesellschaften ist sie mit 7.6 Tagen sogar noch kleiner. Bei Baufirmen betrug der Durchschnittsverzug fast 13 Tage, im Gastgewerbe fast 14 Tage. Selbst bei einem gesetzten Zahlungsziel von 30 Tagen bleibt damit das Maximum von 44 Tagen noch deutlich hinter dem deutschen Mittelwert zurück: Deutsche Unternehmen warten im Schnitt 53 Tage auf ausstehende Zahlungen ihrer Kunden. (Quellen: Dun & Bradstreet; Euler Hermes)

https://ch.steueranwaltskanzlei.com/rechtsformen-von-unternehmen-in-der-schweiz
https://ch.steueranwaltskanzlei.com/freihandel-eu-schweiz/

Die Schweiz ist für attraktive Steuern bekannt

Die Schweiz ist bekannt für eine allgemein niedrige Besteuerung. Dies liegt zum Teil an Steuersätzen, die im internationalen Vergleich sehr wettbewerbsfähig sind. Die effektiven Steuersätze variieren nicht nur von Kanton zu Kanton, sondern gar von Gemeinde zu Gemeinde. Im Zuge der Unternehmenssteuerreform STAF sind 2019 die Steuersätze insgesamt nochmals gesunken. Dafür hat die Schweiz unter internationalem Druck das Holdingsprivileg abgeschafft.

Die tiefsten Gewinnsteuersätze von unter 13 % sehen die Kantone Zug, Schaffhausen und Solothurn vor. Bereits heute Sätze unter 13 % haben die Kantone Luzern, Nid- und Obwalden. Zürich plant eine Senkung des effektiven Gewinnsteuersatzes von 21.1% auf 18.2% (Basis: Stadt Zürich). Das sind Gewinnsteuersätze für juristische Personen (GmbH, AG). Hier tritt noch die Ausschüttungsbelastung hinzu.

Für Einzelunternehmen oder Personengesellschaften greifen die persönlichen Steuersätze, die in der Schweiz progressiv ausgestaltet sind, also mit zunehmenden Einkünften steigen. Attraktiv sind hier die Kantone Schwyz und Zug mit Spitzensteuersätzen von rund 22, 23 %.

Neben tieferen Gewinnsteuern können die Kantone den Unternehmen weitere Vergünstigungen gewähren. Dabei stehen drei Instrumente im Vordergrund. Mit der Patentbox (auch: IP-Box) werden Erträge aus Patenten und anderen Immaterialgüterrechten zu einem tieferen Satz besteuert.

Mit einer Inputförderung können zudem Forschungsaufwendungen subventioniert werden. Acht Kantone planen entsprechende Massnahmen. Schliesslich erlaubt die zinsbereinigte Gewinnsteuer den Abzug eines fiktiven Zinssatzes auf überdurchschnittlich hohem Eigenkapital.

Die niedrige Steuerbelastung rührt aber auch daher, dass nach dem Schweizer Steuerrecht Aufwendungen weitgehend abziehbar sind. Vor allem Zinsaufwand ist grundsätzlich voll abziehbar. Die Tendenz im deutschen Steuerrecht, Aufwendungen, vor allem den Aufwand für Fremdfinanzierungen und Nutzungsüberlassungen (Miete, Leasing, Lizenzgebühren), zunehmend vom Abzug auszuschliessen, ist dem Schweizer Steuerrecht fremd. Schweizer Steuerrecht erkennt das unternehmerische Risiko dadurch an, dass Verluste mit Gewinnen weitgehend verrechenbar sind.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) ist unternehmerfreundlich und bürgerorientiert. Die Finanzverwaltung ist effektiv. Bei geringen Unzulänglichkeiten drohen nicht sogleich strenge Sanktionen.

Was Sie bei Geschäftstätigkeit in der Schweiz zu beachten haben

Bei einer Geschäftstätigkeit in der Schweiz haben Sie einiges zu beachten:

  • Wird der Gewinn aus dem Schweizgeschäft in der Schweiz versteuert oder in Deutschland?
  • Wie verhindert man eine Doppelbesteuerung?
  • Welche Personal- und Sachausstattung braucht das Schweizgeschäft?
  • Welche Pflichten muss ich aus dem Schweizgeschäft gegenüber dem deutschen Finanzamt erfüllen?
  • Ist für das Schweizgeschäft eine eigenständige Buchhaltung zu führen?
  • Wo fällt die Mehrwertsteuer beziehungsweise Umsatzsteuer an? Wie hat die Rechnung auszusehen?
  • Wer soll die Tätigkeit in der Schweiz ausüben? Möchten Sie Personal aus Deutschland entsenden? Planen Sie Arbeitnehmer in der Schweiz anzustellen?
  • Bei Handelstätigkeiten: Sind Waren zu importieren und zu verzollen?

Auf diese Fragen und andere Fragen zum Schweizgeschäft geben wir Ihnen gern eine Antwort.

Lassen Sie sich durch einen in Deutschland und der Schweiz zugelassenen Steueranwalt beraten.

Holen Sie sich Rat bei OBENHAUS Steueranwalt in Zürich.
Für schnelle Hilfe schreiben Sie uns bitte über das Kontaktformular.

atenschutzerklärung.

Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
Welche Form der Hilfe wünschen Sie?
Die Anfrage stellen Sie als