Inhalt
Über Uns
OBENHAUS Anwaltskanzlei für Steuerrecht ist fokussiert auf Ihre Rechtsfragen und Herausforderungen rund ums Steuerrecht und in Zollsachen.
Büro Hamburg
OBENHAUS Anwaltskanzlei für Steuerrecht ist spezialisiert auf Betriebsprüfungen, Steuerprüfungen und Prüfungen der Zollbehörden und Finanzgerichtsprozessen.
Büro Zürich
OBENHAUS Anwaltskanzlei für Steuerrecht ist spezialisiert auf Steuerstrafrecht und Selbstanzeige sowie auf internationales Steuerrecht, besonders auf Deutsch-Schweizer rechts- und Steuersachen.
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Unsere Services
Wir fokussieren uns auf auf das, was wir gut können. Profitieren Sie von unserer Expertise.

Betriebsprüfung*
Expertise für Betriebsprüfung, steuerliche Aussenprüfungen und Zollkontrollen

Schwarzarbeit*
Mitautor eines Kommentars zum Schwarzarbeits-bekämpfungsgesetzes

Deutsch-Schweizer Steuersachen**
Rechtsanwalt in Deutschland und in der Schweiz

Internationales Steuerrecht**
Expertise für Internationales Steuerrecht

Kassen-Nachschau*
Expertise in Kassenbuchführung

Zollrecht*
Expertise in Zollrecht und Zollsachen

Steuerstrafrecht**
Steuerfachanwalt und Strafverteidiger

Selbstanzeige**
Expertise bei Selbstanzeigen und Nachdeklaration
* Leistungen der Kanzlei Hamburg
** Leistungen der Kanzlei Zürich
Explore Our Awesomeness
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Unser Team
Lernen Sie unser Team kennen.

Nils Obenhaus
Rechtsanwalt

Ramona Meeser
Assistentin

Christof Wacker
Buchhalter

Aylin Kaplan
Juristin

Anita Zimmermann
studentische Mitarvbeiterin

Marcel Bartsch
studentischer Mitarbeiter

Rechtsanwalt in Deutschland
Rechtsanwalt Obenhaus ist beim Landgericht Hamburg zugelassen und darf damit in ganz Deutschland, aber auch EU-weit vor Gerichten auftreten und vor Behörden vertreten.

Fachanwalt für Steuerrecht
Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg hat Rechtsanwalt Obenhaus zum Fachanwalt für Steuerrecht ernannt. Das qualifiziert besonders für Steuerstreitverfahren.

Rechtsanwalt in der Schweiz
Rechtsanwalt Obenhaus ist als Anwalt beim Obergericht Zürich eingetragen. Gerade einmal rund 200 deutsche Anwälte sind in der Schweiz in Anwaltslisten eingetragen und zur ständigen Vertretung vor Behörden und Gerichten in der Schweiz befugt.

Steuerberater
Rechtsanwalt Obenhaus ist Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater. Von den 163.513 Rechtsanwälten in Deutschland sind 3,0 % Fachanwalt für Steuerrecht und nur 1,0 % zugleich Steuerberater (BRAK, Stand 1.1.2015).
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Wie wir arbeiten
Lesen Sie, wie wir arbeiten.
1
Diskretion
Als Anwaltskanzlei sind wir schon von Berufs wegen zur Vertraulichkeit verpflichtet. Diskretion ist für uns ein hohes Gut. Unsere Prozesse und Techniken gewährleisten Vertraulichkeit.
2
Lösungsoriertiert
Wir lösen Steuerprobleme. Und das mit sachgerechten Lösungen.
3
Kostenbewusst
Wir haben die im Blick, dass die Kosten im Verhältnis zur Bedeutung der Sache für en mandanten stehen muss.
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Kompetent
Unsere Fachkompetenz findet Niederschlag in diversen Fachpublikationen.
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Was uns auszeichnet
Wir verstehen Ihre Bedürfnisse und lösen Ihre Steuerprobleme.

Experte für Deutsch-Schweizer Rechts- und Steuersachen
Rechtsanwalt Obenhaus ist sowohl in Deutschland als Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater zugelassen als auch als Anwalt beim Obergericht Zürich eingetragen. Gerade einmal rund 200 deutsche Anwälte sind in der Schweiz in Anwaltslisten eingetragen und zur ständigen Vertretung vor Behörden und Gerichten befugt.
Die Tätigkeit in Deutschland und in der Schweiz sichert eine fundierte Kenntnis der Verhältnisse und der Verwaltungspraxis sowie der Gerichtspraxis in beiden Ländern.

Experte für Internationales Steuerrecht
Rechtsanwalt Obenhaus ist Mitautor des renommierten deutschen Kommentars zum Internationalen Steuerrecht “Wassermeyer, Doppelbesteuerungsabkommen” aus dem Verlag C. H. Beck, und zwar den Abkommen Deutschlands über den Informationsaustausch in Steuersachen mit Gibraltar und Monaco sowie dem Abkommen zwischen Deutschland und Italien über Rechtshilfe in Steuersachen.

Experte für Schwarzarbeitsrecht
Rechtsanwalt Obenhaus ist Mitautor eines im Verlag C. H. Beck erschienenen Kommentars zum Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. In die Kommentierung ist die grosse Expertise aus der Bearbeitung von Schwarzarbeitssachen eingeflossen, sowohl bei Schwarzarbeitsprüfungen der Hauptzollämter als auch bei Strafverfahren wegen illegaler Beschäftigung, illegaler Arbeitnehmerüberlassung und Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen.
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Ein Auszug aus unserem Blog
Im Blog finden Sie mehr Informationen zu steuerrechtlichen Fragen
Wissenswertes über die Finanzgerichtsbarkeit
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Was ist eine Briefkastengesellschaft
InhaltDas deutsche Steuergesetz kennt den Begriff der Briefkastenfirma nicht.Versagung der BetriebsausgabenEuGH-Urteil, Finanzverwaltung und AussensteuergesetzSind Briefkastenegsellschaften strafbar?DomizilgesellschaftenFazit Die Bundesregierung ist mit Gesetzesinitiativen gegen die sogenannten Briefkastengesellschaften vorgegangen, sofern diese rechtsmissbräuchlich sind. Doch…
Was ist ein Umsatzsteuerkarussell?
Ein Umsatzsteuerkarussell ist eine organisierte Form der Umsatzsteuerhinterziehung. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) beschreibt im Urteil vom 12.01.2006 (Rs.: C-354/03 „Optigen Ltd“, C-355/03 „Fulcrum Electronics Ltd” und C-484/03 „Bond House Systems Ltd“,…
Was darf die Steuerfahndung?
InhaltRechte nach der Abgabenordnung, also als SteuerbehördePolizeiliche BefugnisseStrafprozessuale Rechte Die Steuerfahndungsstelle („SteuFa“) ist die Finanzpolizei. Der Steuerfahndungsstelle („SteuFa“) kommt eine Doppelfunktion zu, weil die ihr zugewiesenen Aufgaben sowohl steuerlicher als auch…
Ihr Weg zu uns
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07
Kontaktieren Sie uns
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Schwarzarbeitsrecht
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