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Das Nacherklären von ausländischen Konten und Depots – besonders in der Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg – ist in vollem Gange. Die Zahl der Selbstanzeigen wegen Steuerdelikten hat sich einem Pressebericht zufolge verdreifacht. Bundesweit sind in 2013 mehr als 24.000 Selbstanzeigen bei den Finanzämtern eingegangen.

Schweizer Banken sortieren Steuerhinterzieher gnadenlos aus. Die Schweizer Banken machen einen Neubeginn und verlangen von ihren Kunden die Regularisierung ihrer Depots. Als die Credit Suisse im März 2013 die Initiative dafür gab, ihre deutschen Kunden zur Steuerehrlichkeit zu bewegen, wollte man bis Ende 2013 von jedem Kunden eine Steuerberater-Bescheinigung vorgelegt bekommen haben. Darin bestätigt ein beauftragter Steuerberater, dass die Einkünfte aus den Depots beim deutschen Finanzamt deklariert sind. Bringt ein Klient keine Steuerberaterbestätigung bei, so wird die Kontobeziehung saldiert. Es zeigt sich, dass die ursprünglichen zeitlichen Pläne viel zu ehrgeizig gesetzt war. Es stehen noch viele Vermögen vor der Aufarbeitung. Das liegt auch daran, dass ein Flaschenhals die Beschaffung der Bankunterlagen durch die Schweizer Banken ist.

Musterformulierung einer Steuerberaterbestätigung (variiert je nach Bank):

Mit Bezug auf folgende Geschäftsbeziehung … (Kundennummer), lautend auf … (Vertragspartner, je nachdem
Kontoinhaber, Juristische Person, Versicherung, Name Nummernkonto etc.) bestätige ich hiermit, dass Herr/Frau …
(wirtschaftlich Berechtigte/r), wohnhaft in … (Wohnsitzadresse, Domizilland), die steuerliche Veranlagung für das Jahr … durchgeführt hat.
Ich bestätige ferner, dass die im Steuerjahr … angefallenen Kapitaleinkünfte und sonstigen Einkünfte auf die bei Ihnen unter oben aufgeführter Kundennummer verbuchten Vermögenswerten ordnungsgemäß in die Veranlagung
miteinbezogen worden sind.