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Multilateraler Informationsaustausch der OECD-Staaten tritt in Kraft

Der Bundesrat hat am 10.7.2015 einem Ausbau der Amtshilfe in Steuersachen zugestimmt. Es handelt sich hierbei um das Gesetz zu dem Übereinkommen vom 25.1.1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen und zu dem Protokoll vom 27.5.2010 zur Änderung des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen. Es handelt sich um ein Abkommen der OECD-Staaten. Diese tauschen nach dem Abkommen gemeinsam untereinander Informationen aus.

Das Übereinkommen ist das erste und einzige mehrseitige und weltweite Regelungswerk über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen. Mit dem Übereinkommen verpflichten sich die Vertragsparteien untereinander, Amtshilfe in Steuersachen zu leisten. Die Amtshilfe umfasst die Möglichkeit gleichzeitiger Steuerprüfungen und der Teilnahme an Steuerprüfungen im Ausland, die Amtshilfe bei der Beitreibung, einschließlich Sicherungsmaßnahmen, sowie die Zustellung von Schriftstücken. Des Weiteren können zwei oder mehr Vertragsparteien für Fallkategorien und nach Verfahren, die sie einvernehmlich festlegen, bestimmte Informationen automatisch austauschen.

Das Übereinkommen gilt für Einkommensteuer, Erbschaftsteuern sowie Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern ausgenommen Zölle.

Weitergehende Informationen zu dem Übereinkommen auf der Website der OECD