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EU vereinbart mit Liechtenstein den automatischen Informationsaustausch

Die EU und Liechtenstein haben am 28.10.2015 ein neues Steuertransparenzabkommen unterzeichnet, das einen weiteren wichtigen Schritt bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung darstellt. Nur einen Tag zuvor hatte das EU-Parlament für ein vergleichbares Abkommen mit der Schweiz gestimmt, das beide Parteien am 19.3.2015 geschlossen haben.

Im Rahmen des neuen Abkommens werden Liechtenstein und die EU-Mitgliedstaaten ab 2017 automatisch Informationen über die Finanzkonten ihrer jeweiligen Gebietsansässigen austauschen. Die Regelung gilt damit ab dem Jahr, in dem der automatische Austausch nach demselben Standard auch zwischen den Mitgliedstaaten erfolgt.

Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll erklärte hierzu:

Die EU und Liechtenstein senden heute ein klares Signal: Wir arbeiten Hand in Hand, um die Steuertransparenz auf internationaler Ebene zu verbessern. Wir ziehen an einem Strang, um für mehr Offenheit und Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden zu sorgen und der Steuerhinterziehung ein Ende zu setzen.

Im Rahmen des neuen Abkommens erhalten die Mitgliedstaaten die Namen, Anschriften, Steuer-Identifikationsnummern und Geburtsdaten ihrer Gebietsansässigen mit Konten in Liechtenstein sowie andere Finanzdaten und Informationen über Kontensalden. Diese Regelung steht im Einklang mit dem neuen weltweiten Standard der OECD/G20 für den automatischen Informationsaustausch.

Der verstärkte Informationsaustausch wird es den Steuerbehörden erleichtern, Steuerhinterzieher aufzuspüren, und gleichzeitig davor abschrecken, Einkünfte und Vermögen im Ausland zu verbergen.

Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 28.10.2015