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EU und Schweiz schliessen Steuertransparenzabkommen: automatischer Informationsaustausch ab 2018

Die Europäische Kommission hat die Verhandlungen über ein Abkommen mit der Schweiz zur Steuertransparenz abgeschlossen und das Abkommen am 19.03.2015  paraphiert. Es muss formal noch vom Rat und der Schweizer Regierung angenommen werden. Damit wird noch vor dem Sommer gerechnet.

Ab 2018 werden die EU-Mitgliedstaaten und die Schweiz automatisch Kontendaten austauschen. Damit können EU-Bürger nicht mehr länger undeklarierte Einkommen auf Schweizer Konten vor dem Finanzamt verstecken.
Die Mitgliedstaaten erhalten jährlich Name, Adressen, Steuernummern und Geburtsdaten ihrer Bürger mit Konten in der Schweiz, zusammen mit einer Reihe von Kontendaten. Dies ist im Einklang mit den OECD/G20-Standards für den automatischen Informationsaustausch.

Durch diese Informationen werden den EU-Steuerbehörden bislang unbekannte Konten ihrer Steuerbürger offenbar.