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Ende des Schweizer Bankgeheimnisses für EU-Bürger

Das Europäische Parlament hat in einer Abstimmung am 27.10.2015 seinen Standpunkt zu einem Abkommen EU-Schweiz über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten festgelegt, welches EU-Steuerbürgern erschwert, Geld am Fiskus vorbei auf Schweizer Bankkonten zu deponieren. Gemäß dem Abkommen werden die EU und die Schweiz ab 2018 automatisch Informationen über die Bankkonten ihrer jeweiligen Gebietsansässigen austauschen.

„Wir werden es nicht zulassen, dass Personen oder Firmen ihr Vermögen verstecken, um keine Steuern zu zahlen. Immer wenn Steuern hinterzogen werden, fehlt anderswo Geld, das man für Schulen oder das Gesundheitswesen nutzen könnte. Die Abschaffung des Bankgeheimnisses ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Steuerhinterziehung und für Steuergerechtigkeit“, sagte Berichterstatter Jeppe Kofod (S&D, DK).

Im Mai 2015 haben die EU und die Schweiz ein Abkommen Informationsaustausch mit der Schweiz ab 2018, um gegen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung vorzugehen. Der Informationsaustausch umfasst nicht nur Zinserträge und Dividenden, sondern auch Kontostände und Einkünfte aus dem Verkauf von finanziellen Vermögenswerten. Die ab 2018 zu meldenden Daten werden ab 2017 gesammelt.

Mit dem Abkommen soll sichergestellt werden, dass die Schweiz verstärkte Massnahmen ergreift, die denen der EU vom März 2014 entsprechen. Das Abkommen entspricht auch dem globalen OECD-Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten von 2014.

Das Abkommen enthält zudem Bestimmungen, die darauf abzielen, den Steuerpflichtigen weniger Möglichkeiten zu bieten, durch Verlagerung von Vermögenswerten oder durch Anlagen in nicht unter das Abkommen fallende Finanzprodukte einer Meldung an die Steuerbehörden zu entkommen.

Die Steuerverwaltungen in den EU-Mitgliedstaaten und in der Schweiz werden in der Lage sein,

  • die betreffenden Steuerpflichtigen korrekt und eindeutig zu identifizieren;
  • ihre Steuergesetze in grenzüberschreitenden Konstellationen anzuwenden und durchzusetzen;
  • die Wahrscheinlichkeit zu bewerten, ob eine Steuerhinterziehung begangen wird;
  • unnötige weitere Ermittlungen zu vermeiden.

Die nächsten Schritte

Die EU und die Schweiz müssen nun das Abkommen zügig abschließen, damit es rechtzeitig am 1. 1. 2017 in Kraft treten kann. Das Europäische Parlament muss angehört und das Abkommen vom Schweizer Parlament ratifiziert werden.

Quelle: Europäisches Parlament, Pressemitteilung vom 27.10.2015