Der automatische Informationsaustausch (AIA) setzt sich in rasender Geschwindigkeit als künftiger Standard für den systematischen und periodischen Austausch von Informationen über Steuerp?ichtige durch. Weltweit haben sich bisher über 100 Staaten zur Einführung des AIA entschlossen, regelmässig entsprechend dem Gemeinsamen Meldestandard (Common Reporting Standard) der OECD Die Schweiz wird ab 2017 Kontodaten erheben und ab 2018 austauschen. Dieser Zeithorizont stellt alle Betro?enen vor besondere Herausforderungen.
Grundlagen des AIA
Mit dem AIA erho?en sich die beteiligten Staaten, inskünftig Steuerp?ichtige mit Finanzanlagen im Ausland umfassender, gemäss ihren nationalen Bestimmungen und Steuergesetzen, besteuern zu können. Die über den AIA erlangten Informationen werden für Steuereinschätzungen und Kontrollen nutzbar gemacht. Deshalb sieht der AIA konzeptionell vor, dass Finanzinstitute Kontodaten ihren eigenen nationalen Steuerbehörden melden, damit diese anschliessend automatisch an die Steuerbehörden der entsprechen- den Herkunftsländer der Kontoinhaber weitergeleitet werden können.
In seiner Ausgestaltung übernimmt der AIA viele der heute geltenden FATCA-Regeln. Der Umfang der zu über- mittelnden Informationen geht aber weit über den Fatca-Standard hinaus. Unter dem AIA werden sowohl Kontonummer, Steueridenti?kationsnummer, Name, Adresse und Geburtsdatum von Steuerp?ichtigen im Ausland als auch Zinsen, Dividenden, Kontoguthaben, Einnahmen aus bestimmten Versicherungsverträgen und Erlöse aus der Veräusserung von Finanzanlagen an die Steuerbehörden gemeldet.Analog FATCA umfasst der Standard sowohl natürliche wie auch juristische Personen.
Der AIA in der Schweiz
Weltweit umgesetzt führt der AIA zu gleich langen Spiessen im Wettbewerb der Finanzplätze. Gelingt es dem Fi- nanzplatz Schweiz, den AIA e?zient umzusetzen und insbesondere unsere eigenen Tugenden und Prinzipien ein- zubringen, kann der Wandel zur steuerlichen Transparenz über den AIA auch Impulse scha?en, um zukunftsgerich- tete Lösungen mit einem Mehrwert für Kunden zu entwickeln, die den Finanz- platz Schweiz als ihr Zentrum für ihre gesamtheitliche Betreuung wählen. Im Vordergrund stehen dabei innovative und technisch ausgereifte Lösungen, welche insbesondere hinsichtlich Datenschutz überzeugen, aber auch Kun- den des Finanzplatzes Schweiz in ihren Compliance-, Konsolidierungs- und Reporting-Aufgaben unterstützen.
Dies bedingt, dass sich unsere Politik in einem hohen Ausmass bewusst wird, dass in den anstehenden Verhand- lungen und in der Umsetzung der bilateralen Verträge pragmatische Ansätze und Lösungen zu vereinbaren sind und sich der Finanzplatz Schweiz im Vergleich zu seinen Hauptkonkurrenten keinesfalls weitere Nachteile einhan- delt.
In komplexen internationalen Vermögens- und Familienverhältnissen wird die korrekte Erfassung der Daten, unter Berücksichtigung der gewählten Eigentümerstrukturen, von zentraler Bedeutung sein, um «Über-» oder «Under- Reportings» unter dem AIA zu vermeiden.
OBENHAUS Anwaltskanzlei für Steuerrecht ist Ihr kompetenter Partner beim AIA
Der AIA führt ebenso wie andere regulatorische Veränderungen zu laufenden Anpassungen der Geschäftsmodelle der allermeisten Teilnehmer des Schweizer Finanzplatzes. In Vorbereitung des AIA haben Gesellschaften, Stiftungen und Trusts, die ausschliesslich Vermögensverwaltung betreiben, Finanzanlagen halten oder Finanzierungszwecken dienen, zu prüfen, inwieweit sie selbst Meldepflichten zu erfüllen haben.
OBENHAUS Anwaltskanzlei für Steuerrecht berät und unterstützt Gesellschaften, Stiftungen und Trusts sowie Vermögensverwalter im Hinblick auf Handlungsbedarf und die Pflichten nach dem AIA. Wir verfügen als Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater über das steuerliche und rechtliche Fachwissen, um Kunden wie auch Finanzdienstleister, die sich den Veränderungen mittels intelligenter Outsourcing-Lösungen stellen wollen, kompetent betreuen zu können.