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Steuerstrafbarkeit vermeiden & beseitigen.
Deutschlandweit. Schweizweit.

Gegen Sie ermitteln die Steuerbehörden und Staatsanwaltschaft wegen Steuerdelikten oder Geldwäscherei, Schwarzarbeit, Subventionsbetrug? Haben Sie eine Prüfungsanfrage Steuerfahndung erhalten? Oder hat das Steueramt Sie angeschrieben wegen einem Nachsteuer- und Bussenverfahren? Wir vertreten Sie im Ermittlungsverfahren sowie im Besteuerungsverfahren und übernehmen die Strafverteidigung vor den Strafgerichten in Deutschland und der Schweiz bei Delikten mit Bezug zu Steuern, Bilanzen und wirtschaftlichem Hintergrund.

Steuerstrafrecht

Die Kombination aus steuerrechtlicher und strafrechtlicher Expertise ist besonders dann gefragt, wenn der Steuerpflichtige mit dem Steuerstrafrecht, z. B. bei Maßnahmen der Steuerfahndung, insbesondere Durchsuchungen und Beschlagnahmungen, konfrontiert ist. In solchen Fällen stehen wir unseren Mandanten als Berater und Verteidiger zur Seite. Wir vertreten und begleiten unsere Mandanten im weiteren Ermittlungsverfahren bis zur Einigung oder, sollte eine solche nicht in Betracht kommen, im Rahmen der Strafverteidigung in der gerichtlichen Hauptverhandlung.

Sie haben Nachricht über eine Strafuntersuchung, einen Strafbefehl, eine Anklageschrift?

Das Vorgehen ist zunächst einmal gleich: Als Anwalt schaut man sich das Schreiben oder die Unterlage an und kann dann zumeist schon erkennen, wer da wegen welcher Strafsache ermittelt. Zudem enthalten die Schreiben von Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung oder Steueramt zwingend benötigte Angaben wie den namen der Behörde, das Geschäftszeichen etc. Daher ist das Vorgehen zunächst gleich: Bis zu einer Einsicht in die Akten gehen keine Informationen raus. Der Beschuldigte schweigt, freiwillig bekommen Behörden keine Unterlagen oder Informationen.

Verrechnungssteuerstrafrecht
Ein Verrechnungssteuerstrafverfahren beginnt häufig weit vor seiner formellen Eröffnung, nämlich im direktsteuerlichen Veranlagungsverfahren. Von dort gelangen die Dokumente und Informationen, die der Festsetzung der Verrechnungssteuer dienen, an die ESTV, welche in erster Linie die Verrechnungssteuer erhebt …
Sie haben ein Auto bei Einreise nicht angemeldet – nun fordert der Zoll Einfuhrabgaben?
Wer mit einem Schweizer Fahrzeug in die EU fährt, muss den Wagen beim Zoll anmelden. Wenn nicht, dann kann es teuer werden.
Achtung Barmittelkontrolle! Was Sie bei Reisen zwischen der Schweiz und EU-Staaten beachten müssen
Bei Einreise in die EU und Ausreise aus der EU sind Barmittel von mehr als EUR 10'000 am Zoll zu melden. Lesen Sie, was Sie bei Reisen zwischen der Schweiz und EU-Staaten beachten müssen.
Abschluss des Ermittlungsverfahrens und Möglichkeiten der Verfahrenseinstellung
Die Bußgeld- und Strafsachenstelle hat im Ermittlungsverfahren die Möglichkeit, dieses durch Verfahrenseinstellung, Beantragung eines Strafbefehls oder Vorlage an die Staatsanwaltschaft  abzuschließen.  Führt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen, so stehen ihr ebenfalls   die diversen Möglichkeiten der Verfahrenseinstellung, der …

Straflosigkeit erlangen durch Selbstanzeige & Nachdeklaration

Die Selbstanzeige hat das grundsätzliche Ziel, eine Bestrafung wegen Steuerhinterziehung bzw. Steuerbetrug zu vermeiden. Die Selbstanzeige ist eine einmalige Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen trotz eines begangenen Steuerdelikts nicht bestraft zu werden. Wir helfen Ihnen bei der rechtssicheren Nachdeklaration.

Das Finanzamt oder Steueramt hat Sie wegen Informationen aus dem Informationsaustausch angeschreiben und bittet um Auskunft?

Seit 2018 läuft der automatische Steuer-Informationsaustausch zu Finanzkonten (AIA) zwischen vielen Staaten, vor allem auch der Europäischen Union und der Schweiz, Monaco, Andorra und San Marino. Längst haben die Finanzämter und Steuerämter die ersten Informationen auf dem Tisch und mit der Auswertung begonnen. Dabei schreiben Sie die Steuerpflichtigen vielfach an und bitten um Auskunft. Die Schreiben sind in der Regel sehr unverfänglich formuliert und betreffen regelmäössig nur ein Jahr. Solche Auskunftsverlangen sollten Sie vor einer vorschnellen Beantwortung daraufhin prüfen, ob nicht grösserer Berichtigungsbedarf oder Nacherklärungsbedarf besteht. Gerade deutschen Steuerpflichtigen ist das anzuraten, übersehen doch viele Steuerpflichtige die zahlreichen Fussangeln des des deutschen Steuerrechts nicht und sind sorglos auskunftsbereit.

Ab wann werten deutsche Finanzämter ausländische Kontodaten aus?
Den Finanzämter werden die aus dem Informationsaustausch von Steuerdaten erlangten Kontodaten ab dem 1.7.2020 auswerten können.
Grundlagen des AIA
Mit dem AIA erhoffen sich die beteiligten Staaten, inskünftig Steuerpflichtige mit Finanzanlagen im Ausland umfassender, gemäss ihren nationalen Bestimmungen und Steuergesetzen, besteuern zu können. Die über den AIA erlangten Informationen werden für Steuereinschätzungen und Kontrollen nutzbar …
Frist für die Steuererklärung verpasst – was nun?
Frist für die Steuererklärung verpasst – was nun? Mit dem 31. Mai ist für viele Steuerzahler in Deutschland die Frist zur Abgabe der Steuererklärung abgelaufen. Frist verpasst? Hier erfahren Sie, was zu tun ist. Wer dazu …
30.09.2017: Der weltweite Informationsaustausch von Steuerdaten startet
Deutschland und 49 weitere Staaten sowie Gebiete starten am 30.09.2017 erstmals mit dem automatischen Austausch von Finanzdaten im Steuerbereich Damit werden erstmals umfassend Daten über Konten von Ausländern bei ihren Banken mit deren Heimatländern ausgetauscht – …