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BMF nennt Staaten, mit denen es ab 30.09.2017 erste Steuerdaten austauscht

Das deutsche Bundesfinanzministerium – BMF – hat eine vorläufigen Staatenaustauschliste für den ersten automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 30.09.2017 bekannt gegeben.

Deutschland hat sich mit 87 anderen Staaten darauf verständigt, durch gegenseitigen Informationsaustausch über Finanzkonten eine effektive Besteuerung sicherzustellen.

Nunmehr hat das BMF in einem Schreiben vom 06.04.2017 die Staaten aufgeführt, mit denen ab 30.09.2017 der automatische Steuerdatenaustausch beginnen wird. Darin nennt es die Staaten im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG, mit denen nach derzeitigem Stand der erste automatische Datenaustausch zum 30.09.2017 erfolgt und für welche die meldenden Finanzinstitute Finanzkontendaten erstmals zum 31.07.2017 dem deutschen Bundeszentralamt für Steuern – BZSt – zu übermitteln haben.

Die vorläufige Staatenliste im BMF- Schreiben vom 06.04.2017 – IV B 6 – S 1315/13/10021 :046 finden Sie hier:

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