Die Europäische Kommission hat die Verhandlungen über ein Abkommen zur Einführung des globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch (AIA) in Steuersachen – Steuertransparenzabkommen – abgeschlossen und das Abkommen am 19. 3. 2015 paraphiert und am 27. 5. 2015 unterschrieben. Es tritt zum 1.1.2018 in Kraft.
Formell ist das unterzeichnete Abkommen ein Änderungsprotokoll, welches das seit 2005 bestehende Zinsbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der EU ersetzt, jedoch die bestehende Quellensteuerbefreiung von grenzüberschreitenden Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen übernimmt.
Die Schweiz und die 28 EU-Länder beabsichtigen, ab 2017 Kontodaten zu erheben und ab 2018 auszutauschen, nachdem die nötigen Rechtsgrundlagen geschaffen wurden.
Mit der Übernahme des automatischen Informationsaustauschs (AIA) vollzieht die Schweiz einen Paradigmawechsel. Bisher erhebt sie auf Zinserträge, die Anleger aus der EU in der Schweiz erzielen, eine Quellensteuer von 35% und leitet 75% der Einnahmen an die Herkunftsländer weiter. Dies hat die Beibehaltung des Bankgeheimnisses ermöglicht. Mit der Übernahme des AIA wird das Bankgeheimnis nun für Anleger aus der EU gegenüber den Steuerbehörden aufgehoben.
Was beinhaltet das Steuertransparenzabkommen mit der EU?
Der reziproke globale AIA-Standard der OECD wurde vollständig in das Steuertransparenzabkommen mit der Schweiz aufgenommen, inklusive Datenschutzbestimmungen. Zudem enthält das Abkommen auch den Informationsaustausch auf Anfrage gemäss geltendem OECD-Standard, der bisher mit den meisten EU-Staaten in den bilateralen DBA geregelt war, sowie eine Bestimmung betreffend die Quellensteuerbefreiung von grenzüberschreitenden Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen. Diese Bestimmung wurde unverändert aus dem bestehenden Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU übernommen.
Wird der AIA mit allen 28 EU-Mitgliedländern eingeführt?
Ja. Das AIA-Abkommen mit der EU umfasst alle Mitgliedstaaten gleichermassen. Es sind keine spezifischen Vereinbarungen mit einzelnen EU-Mitgliedländern mehr nötig.
Welche Informationen werden gemäss OECD-Standard automatisch ausgetauscht?
Wie erfolgt der automatische Informationsaustausch (AIA)?
Was passiert mit den ausgetauschten Daten?
Wann wird die Schweiz den automatischen Informationsaustausch einführen?
In der Schweiz erlauben die gesetzgeberischen Prozeduren keine Einführung des automatischen Informationsaustausches vor 2017/2018. Der Bundesrat wird die gesetzlichen Grundlagen im Sommer 2015 dem Parlament vorlegen. Vorbehältlich der Zustimmung des Parlaments – und im Falle eines Referendums auch der Stimmberechtigten – könnten Schweizer Finanzinstitute 2017 mit der Erhebung von Kontodaten von Steuerpflichtigen im Ausland beginnen und der erste Datenaustausch könnte 2018 stattfinden.
Was bedeutet das für EU-Ansässige mit Konto in der Schweiz?
Durch die automatisch ausgetauschten Informationen werden den EU-Steuerbehörden bislang unbekannte Konten ihrer Steuerbürger offenbar. Die Steuerbehörden intensivieren bereits seit Jahren die sog. automatischen Risikomanagement-Systeme: die Daten werden computergestützt auf Auffälligkeiten ausgewertet. Bei solch computergestützter Überprüfung kann auffallen, dass im Informationsaustausch gemeldete Konten in den Steuererklärungen bislang nicht erfasst waren. Oder die Höhe von Einkünften, die automatisch gemeldet werden, passt nicht zu den Einkünften laut Steuererklärung.