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September 2016

Steueramtshilfe: Gruppenanfrage in die Schweiz bedarf keiner Namensnennung

In seinem Urteil vom 12.09.2016 (2C 276/2016) hat das Schweizerische Bundesgericht entschieden, dass eine Gruppenauskunftsersuchen ohne Namensnennung erlaubt ist. Im konkreten Fall ging es um eine Gruppenanfrage der Niederländischen Finanzverwaltung. Das Bundesgericht entschied, dass Gruppenanfragen ohne Namensnennung  gemäss dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen… Weiterlesen »Steueramtshilfe: Gruppenanfrage in die Schweiz bedarf keiner Namensnennung