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Mai 2015

BMF zu Automatischem Informationsaustausch

Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen (AIA)

Der Automatische Informationsaustausch (AIA) ist ein Verfahren, das regelt, wie die Steuerbehörden der teilnehmenden Länder untereinander Daten über Bankkonten und Wertschriftendepots von Steuerpflichtigen austauschen. Ziel ist es, Steuerhinterziehung zu verunmöglichen. Der Automatische Informationsaustausch (AIA) ist ein internationaler Standard. Die Mitgliedsländer der G20, der OECD und weitere wichtige Finanzplätze haben sich zur Anwendung des AIA verpflichtet.

Automatischer Informationsaustausch (AIA) mit der Schweiz kommt ab 2018

Die Europäische Kommission hat die Verhandlungen über ein Abkommen zur Einführung des globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch (AIA) in Steuersachen – Steuertransparenzabkommen – abgeschlossen und das Abkommen am 19. 3. 2015  paraphiert und am 27. 5. 2015 unterschrieben. Es tritt… Weiterlesen »Automatischer Informationsaustausch (AIA) mit der Schweiz kommt ab 2018

Schweizer Steuerverwaltung stellt Namen online

Am Pfingstwochenende berichtete die Presse darüber, dass die Schweizer Steuerverwaltung die Namen von Steuersündern im Internet veröffentliche. Es handelt sich um die Mitteilungen und die Schlussverfügungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) im Bereich der Amtshilfe. Diese sind im Schweizer Bundesblatt veröffentlicht.… Weiterlesen »Schweizer Steuerverwaltung stellt Namen online